Drei Frankfurter für die BigBrotherAwards 2014 nominiert
Die BigBrotherAwards Deutschland (https://www.bigbrotherawards.de/) wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen. Erstmals im Jahr 2000 und seitdem jährlich wurden Firmeninhaber, Politiker und Unternehmen „ausgezeichnet“ für ihre nachweislichen Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies wird auch 2014 der Fall sein.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat auf ihrem letzten Treffen drei prominente Frankfurter für die BigBrotherAwards 2014 nominiert. Es sind (in alphabetischer Reihenfolge)
- Markus Frank;
- Dr. Stephan Pauly;
- Boris Rhein.
In einem Schreiben an die Jury der BigBrotherAwards Deutschland werden die Nominierungen u. a. wie folgt begründet:
Markus Frank
ist Mitglied des Magistrats der Stadt Frankfurt/Main und Dezernent für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr (Dezernat IX). Herr Frank ist
- verantwortlich für den Betrieb umfangreicher Videoüberwachungsanlagen in Frankfurt,
- Verfechter einer grenzenlosen Videoüberwachung durch die Polizei, sowohl bei politischen Veranstaltungen als auch im alltäglichen polizeilichen Einsatz; aber auch
- Fürsprecher des Einsatzes von Videoüberwachung in Taxis und durch private Firmen und Grundstückseigentümer.
- Zugleich verweigert Herr Frank – entgegen den Bestimmungen in der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt/Main – anfragenden Bürger/innen Auskünfte zu den von der Stadt Frankfurt/Main errichteten bzw. betriebenen Videoüberwachungsanlagen.
Dr. Stephan Pauly
ist Intendant der Alten Oper Frankfurt. Die Alte Oper Frankfurt betreibt laut eigener schriftlicher Auskunft des Herrn Dr. Pauly seit etwa 30 Jahren eine umfangreiche Videoüberwachung der an ihr Gebäude angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen, darunter dem Opernplatz. Auf dem Opernplatz bewegen sich täglich mehrere Tausend Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Als einer der zentralen Plätze Frankfurts ist er auch ein wichtiger Kundgebungsort und häufig genutzter Ort für politische Demonstrationen und Kundgebungen. Deren Überwachung ist daher ein schwerwiegender Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Die von der Alten Oper betriebene Videoüberwachungsanlage verletzt an mehreren Punkten geltendes Datenschutzrecht:
- Die Kameras haben über Jahre hinweg öffentlich zugängliche Bereiche überwacht, die nach dem Wortlaut des Gesetzes und nach den von der Alten Oper selbst genannten Überwachungszwecken nicht hätten überwacht werden dürfen.
- Die Überwachung des öffentlichen Straßenraums ist durch die eigenen von der Betreibergesellschaft der Alten Oper benannten Überwachungszwecke nicht gedeckt und schon daher rechtwidrig.
- Weder bei der Errichtung noch bei den seitdem erfolgten technischen Erweiterungen und Aufwertungen der Videoüberwachungsanlage wurde die nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderliche rechtliche Prüfung / Ermessensentscheidung vorgenommen.
- Die vom BDSG zwingend vorgeschriebene Dokumentation der Anlage (Verfahrensverzeichnis) ist nicht erfolgt.
- Die nach BDSG zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung der Videoüberwachung hat über viele Jahre gefehlt und wurde erst nach Hinweis der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main angebracht.
In der Summe ist festzustellen: Die Alte Oper ist durch das Betreiben ihrer Videoüberwachungsanlage mindestens grob fahrlässig mit dem Grundrecht auf Datenschutz (informationelle Selbstbestimmung) und der Versammlungsfreiheit umgegangen.
Boris Rhein
war in der letzten Legislaturperiode des Hessischen Landtags Innenminister des Landes Hessen; nach Bildung der schwarz-grünen Koalition in Hessen ist er Minister für Wissenschaft und Kunst. In seiner Funktion als Innenminister war er verantwortlich für
- den Ausbau der Videoüberwachung insbesondere durch die Polizei in Hessen (z. B. beim bundesweit erstmaligen Modellversuch „Mobile Videokameras für Polizeistreifen, der inzwischen in 2 Frankfurter Polizeirevieren durchgeführt wird) sowie
- die exzessive Überwachung von Teilnehmer/innen politischer Demonstrationen und Kundgebungen in Hessen.