Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Plan der Bundesregierung, Quellen-TKÜ für Geheimdienste zu ermöglichen
Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 beschlossen, dass den Geheimdiensten des Bundes (Bundesnachrichtendienst – BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst – MAD) und der 16 Bundesländer neue weitreichende Überwachungsbefugnisse eingeräumt werden sollen. Zugelassen werden soll die sogenannte Quellen-TKÜ: Diese ermöglicht ein Abhören von Telefonaten sowie die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation, etwa Messenger-Dienste. Dazu wird ein Programm (Staatstrojaner) eingesetzt, das sich in den Übertragungsweg einschaltet und Daten abfängt, noch bevor sie verschlüsselt werden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht mehrere Mängel im aktuellen Gesetzesentwurf:
- Beispielsweise legt das Gesetz den Umfang der Informationserhebung nicht klar fest. Dadurch besteht die Gefahr, dass aus der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) vielmehr eine „Onlinedurchsuchung“ wird, die eigentlich gerade nicht eingeführt werden soll.
- Außerdem entsprechen die Voraussetzungen für die Durchführung weitgehend denen der Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Polizeibereich. Dies verstößt nach Auffassung des gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten.
Kelber: „Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt.“
Quelle: Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 23.10.2020
Der BfDI bereitet eine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag vor. Die Stellungnahme wird so bald wie möglich auf der Homepage des BfDI veröffentlicht.