Wer macht was mit meinen Daten? – Orientierungshilfe zum Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung
Die Orientierungshilfe richtet sich in erster Linie an bayerische öffentliche Stellen und an behördliche Datenschutzbeauftragte. Sie berücksichtigt Besonderheiten des bayerischen öffentlichen Sektors. Dies ist zu beachten, wenn die Orientierungshilfe außerhalb des Freistaates oder im nicht öffentlichen Sektor herangezogen werden sollte… Bürgerinnen und Bürger, die Rechte aus Art. 15 DSGVO geltend machen möchten, können die Orientierungshilfe bei Zweifelsfragen ebenfalls zu Rate ziehen. Zur Einführung steht für diese Zielgruppe das Buch ‚Meine Daten, die Verwaltung und ich‘ bereit, das im Abschnitt zu den Betroffenenrechten auch Art. 15 DSGVO vorstellt…“
Mit den von den Verfasser*innen genannten Einschränkungen trotzdem auch außerhalb Bayerns eine gut nutzbare Information!