Tägliche Verbrauchsdatenerfassung in Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding – Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten eingereicht

Datenschutzrheinmain/ November 13, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Regionales/ 1Kommentare

Durch eine Anfrage der Frankfurter Stadtverordneten Jessica Purkhardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen. In der Fragestunde des wurde bekannt, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding in einem Großteil ihrer insgesamt mehr als 50.000 Wohnungen über ihre Abrechnungsdienstleister die Verbrauche von Heizung und Wasser über Sensoren erfassen lässt, die sowohl wöchentliche als auch tägliche Verbrauche ablesen können. In der Antwort des Magistrats wird dies bestätigt. Sie lautet: „Um zeitaufwendige Zwischenablesungen zu vermeiden, werden von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche erfasst, damit im Falle eines Wohnungswechsels die Abrechnungen zeitnah und exakt erfolgen können und teure Zwischenablesungen vermieden werden. Dies geschieht im Übrigen auch im Hinblick auf die demnächst geltenden Vorgaben im Rahmen der Bundesgesetzgebung, wonach Mieterinnen und Mieter ein Anspruch auf unterjährige Betriebskostenabrechnungen, bzw. Einsicht in ihre Verbräuche haben. Dies kann nur dadurch geschehen, dass in kleineren Zeiteinheiten Erfassungen durchgeführt werden, damit diese Abrechnungen und Einsichtnahmen möglich sind. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend und hinlänglich beachtet werden.“

Die ABG Frankfurt Holding hat es nach Recherchen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bislang unterlassen, ihre Mieter*innen darüber aufzuklären, dass “von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche“ von Heizung und Wasser erfasst werden.

  • Rückfragen bei einzelnen Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding führen zur Erkenntnis, dass diese nicht über diese Praxis informiert wurden.
  • In der Datenschutzerklärung auf der Homepage der ABG Frankfurt Holding sind zu diesem Thema keine Informationen zu finden.
  • Auch in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen gibt es nur allgemeine nichtssagende Auskünfte.
  • Und die Eingabe der Suchbegriffe „ista techem“ oder „erhebung verbrauchsdaten heizung“ auf der Homepage der ABG Frankfurt Holding führt nicht zu entsprechenden Informationen.

Die Praxis der ABG Frankfurt Holding stellt daher einen groben Verstoß gegen die DSGVO dar.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat den Hessischen Datenschutzbeauftragten über die genannten Sachverhalte informiert und am Ende des Schreibens darauf hingewiesen, dass die Deutsche Wohnen (Berlin) erst kürzlich ein Bußgeld von 14,5 Mio. zahlen musste für ähnlich gravierende Datenschutzverstöße mit einer ähnlich großen Vielzahl von betroffenen Mieter*innen.

1 Kommentar

  1. In dem Zusammenhang sind auch die IFG-Anfragen bei fragdenstaat.de an die jeweiligen Datenschutzaufsichten der Bundesländer vielsagend – Schlußlicht Hessen!

    https://fragdenstaat.de/anfragen/?q=+Statistiken/Zahlen/Auswertungen+zu+Rechtsbehelfen+nach+Art.+78+II+DS-GVO

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