Die Stadt Frankfurt und die Informationsfreiheit: Passt da was nicht zusammen?
Am 25.05.2018 trat das Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) in Kraft. Damit stehen endlich auch den Bürger*innen in Hessen rudimentäre Informationsfreiheitsrechte gegenüber Behörden zur Verfügung. Diese sind längst nicht ausreichend und weit unter dem Standard, der vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes gesetzt wird; von Regelungen wie im Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) können hessische Bürger*innen weiter nur träumen. Das HDSIG nimmt in § 81 die Kommunen ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des Gesetzes aus, eröffnet ihnen aber die Möglichkeit, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen.
Am 19.06.2018 hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einem Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt und die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erklärt: “Wir möchten Sie daher auffordern, umgehend prüfen zu lassen, ob eine Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt möglich ist und bei positivem Ergebnis mit der Erarbeitung umgehend zu beginnen. Andernfalls ist mit der Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu beginnen. Diese Satzung darf mit ihren Standards nicht hinter den Regelungen des HDSIG zurückfallen; wo es rechtlich möglich ist, sollte die Frankfurter Informationsfreiheitssatzung über die Regelungen im HDSIG hinausgehen.” Dem Brief war ein Anforderungskatalog an eine kommunale Transparenz- bzw. Informationsfreiheitssatzung beigefügt, der hier im Wortlaut nachlesbar ist.
Am 20.07.2019 griff die FDP-Fraktion in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung das Thema auf und stellte in einer Anfrage an den Magistrat vier Fragen:
- „Wie beurteilt der Magistrat das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, insbesondere im Hinblick auf die weiteren Verpflichtungen für Städte und Gemeinden?
- Wie beurteilt der Magistrat die Forderung nach einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung?
- Wie beurteilt der Magistrat den Forderungskatalog der Gruppe „dieDatenschützer Rhein Main“ für eine kommunale IFS?
- Hat sich an der an der in der Antwort auf die Frage F 1781 / 2014 geäußerten Auffassung des Magistrates etwas geändert? Falls ja, was? Falls nein, weshalb nicht?“
Die Geschäftsordnung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung sieht in § 18 vor, dass im Regelfall auf „Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung oder Fraktionen an den Magistrat… die Antwort innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich zu erteilen“ ist. Diese Frist ist am 20.07.2019 bereits drei mal überschritten worden.
Der interessierte Beobachter fragt sich:
- Ist die zuständige Rechtsdezernentin, Frau Prof. Dr. Birkenfeld (CDU) nicht in der Lage, mit Hilfe des ihr unterstehenden Rechtsamts der Stadt Frankfurt die vier Fragen der FDP-Fraktion zu beantworten? Oder ist sie nicht willens, sich mit dem Thema zu beschäftigen und den Anforderungen aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zu genügen? In beiden Fällen würde sie den Anforderungen an ihre Amtsführung nicht genügen.
- Oder ist das Thema Informationsfreiheitssatzung eines der vielen Themen, in denen sich die Koalition von CDU, SPD und Grünen im Frankfurter Magistrat uneins ist? Und soll dies durch regelwidriges „Aussitzen“ bei der Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vertuscht werden? Dies wäre undemokratisch und seinerseits ein Beispiel absoluter Intransparenz des politischen und Verwaltungshandelns der Mitglieder des Frankfurter Magistrats.