Jobcenter Frankfurt: Neuer Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt

Transparenz/ April 18, 2019/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter Frankfurt, Regionales/ 1Kommentare

Das Jobcenter Frankfurt unterliegt als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Frankfurt den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, das schon wiederholt IFG- Anfragen an das Jobcenter Frankfurt richtete, hat am 18.04.2019 eine neue Anfrage gestartet. Nachstehend der wesentliche Inhalt:

„… mir wurde dieser Tage bekannt, dass das Jobcenter Frankfurt am Main auf Grund einer Ver­handlung vor dem Sozialgericht Frankfurt eine neue Arbeitsanweisung im Bezug auf die Übernahme von Fahrtkosten bei Bewerbungsgesprächen innerhalb des Stadtgebiets von Frankfurt erlassen haben soll. Sollte diese Information richtig sein, bitte ich um Über­lassung des Wortlauts dieser Arbeitsanweisung (ggf. auch den Wortlaut der Anlagen zu dieser Arbeitsanweisung). Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, dass mein Informationsanspruch im Be­zug auf Arbeitsanweisungen zu den Themen

  1. Bearbeitung eines Antrags auf Leistungen nach SGB II und die dabei zu beachtenden Fristen,
  2. Umgang mit akut mittellosen AntragstellerInnen,
  3. Entgegennahme und Bearbeitung von Unterlagen, die AntragstellerInnen persönlich abgeben oder die sie dem Jobcenter zusenden,
  4. Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten (KdU),
  5. Umgang mit Wohnraumbeschaffungskosten (Kaution / Wohn­ge­nossen­schafts­an­teil),
  6. Verfügbarkeit und Nutzung von Dolmetscherdienstleistungen,
  7. Hausverbotsregelung(en) und
  8. die Tätigkeit der Widerspruchs- bzw. Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters und die dabei zu beachtenden Fristen,

bisher (nach Ihrer Mail vom 14.12.2017) noch nicht befriedigt wurde…“

Ein Dokument, das deutlich macht, wie zäh das Jobcenter Frankfurt versucht, seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu umgehen, auch wenn es (als Alibi ?) auf seiner Homepage zwölf interne Arbeitsanweisungen veröffentlicht hat, die aber für die Menschen vor den Schreibtischen nur geringe Relevanz haben.

Noch schlimmer ist es bei den 16 hessischen Jobcentern in alleiniger kommunaler Trägerschaft bestellt:

1 Kommentar

  1. was hat sich ergeben?

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