Datenschutz- und Informationsrechte gegenüber staatlichen Instanzen und privatrechtlichen Organisationen
In einer neu aufgelegten Broschüre informiert der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg darüber, welche Rechte einzelne Bürger*innen haben, wenn sie
- ihre personenbezogenen Daten gegen ungewollte und unrechtmäßige Zugriffe von Dritten schützen und
- ihre Informationsrechte gegenüber staatliche Instanzen wahrnehmen wollen.
Folgende Punkte behandelt die Broschüre in einer auch für Laien verständlichen und nachvollziehbaren Sprache:
- Ihre Informationsrechte, wenn Ihre personenbezogenen Datenerhobenwerden;
- Ihr Recht auf Auskunft und Kopien Ihrer Daten zu bekommen;
- IhrRecht Ihre Daten berichtigen zu lassen;
- Ihr Recht Löschung Ihrer Daten zu verlangen;
- Ihr Recht zu bestimmen, wie Ihre Daten verarbeitet werden;
- Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit;
- Ihr Widerspruchsrecht;
- Ihre Rechte, wenn Entscheidungen über Sie getroffen worden,ohne dass ein Mensch in die
- Entscheidung einbezogen war;
- Ihr Recht auf Informationszugang bei öffentlichen Stellen;
- Ihr Beschwerderecht gegenüber der datenverarbeitenden Stelle.
Bitte beachten: In der Broschüre wird auf der Basis des Landesdatenschutz- und des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg informiert. Dies bedeutet, dass in anderen Bundesländern auf der Basis der jeweiligen Landesgesetze und im Bund auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gegenüber staatlichen Instanzen – nicht aber gegenüber privatrechtlichen Organisationen – tw. andere Regelungen gelten. So sieht z. B. das Hessische Datenschutz- und Informationfreiheitsgesetz (HDSIG) im § 81 umfangreiche Ausnahmen bei der Wahrnehmung von Informationsfreiheitsrechten vor.