Keine zentrale Meldedatenbank zur Vorbereitung des Zensus 2021

Datenschutzrheinmain/ Januar 12, 2019/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0 comments

Um die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 zu verhindern, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 10.01.2018 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Es ist völlig überflüssig, für einen bloßen Test die Meldedaten von über 82 Millionen Menschen in Deutschland an einer Stelle zusammenführen, sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF und einer der Antragsteller. „Der Gesetzgeber ignoriert das erhebliche Risiko, dass sich Angreifer Zugang zu diesem gigantischen Datenschatz verschaffen.“ Einer der vier weiteren persönlichen Antragsteller ist Roland Schäfer, Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.

In einer Pressemitteilung vom 10.01.2019 stellt die GFF fest: „Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung ist für das Jahr 2021 wieder ein Zensus geplant. Der Bundestag hat das dafür erlassene „Zensusvorbereitungsgesetz 2021“ im Dezember 2018 kurzfristig um einen Testlauf erweitert. Der neue Paragraf 9a ZensVorbG 2021 sieht nun vor, dass die Meldeämter in den Bundesländern dem Statistischen Bundesamt ab dem 13. Januar 2019 binnen vier Wochen zu allen in Deutschland gemeldeten Personen Datensätze mit jeweils 46 persönlichen Angaben (Name, Religionszugehörigkeit, Familienstand usw.) zur Verfügung stellen. Dadurch würden erstmals derart umfangreiche Datensätze von bis zu 82 Millionen Bürgern an einer zentralen Stelle zusammengeführt – ein attraktives Ziel für Angriffe und kriminelle Hacker und ein massiver Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze. Mit dem Test wollen die Behörden die Übermittlungswege und die Qualität der Daten überprüfen sowie die Programme für die Durchführung des Zensus 2021 testen und weiterentwickeln. Für diese Zwecke ist eine massenhafte Übermittlung der echten und nicht anonymisierten Meldedaten aller Menschen in Deutschland aber nicht erforderlich… Der Eilantrag ist erforderlich, weil die massenweise Datenübermittlung bereits in wenigen Tagen beginnen soll.“

„Wenn die zentrale Zusammenführung der Daten nicht verhindert wird, ist die damit verbundene Verletzung der Grundrechte der Bürger irreparabel“, sagt der Vorsitzende der GFF, Ulf Buermeyer. „Vor allem besteht dann über die vorgesehene zweijährige Speicherdauer das völlig überflüssige Risiko, dass sich Dritte die echten Daten von über 82 Millionen Menschen beschaffen. Es ist nämlich ganz und gar unklar, wer unter welchen Bedingungen welche Daten wie lange für welche genauen Arbeitsschritte nutzen darf und unter welchen technischen Bedingungen.“ Dieses Risiko abzuwenden wiege schwerer als der Zeitverlust, den eine einstweilige Anordnung zur Unterbindung des Testlaufs mit sich brächte.

„Darüber hinaus widerspricht es auch dem ausgewiesenen Zweck dieser Datensammlung, nämlich die Programme zu testen. Soweit der Test der Übermittlung betroffen ist, kann er mit fiktiven Daten erfolgen – hier soll nur die Verbindung selbst und das zu übertragende Volumen gestestet werden. Echtdaten sind hierfür nicht erforderlich. Soweit die Qualität der Daten betroffen ist, genügen anonymiserte Stichproben; vielleicht 1/1000 der Datensätze. Nur Programmierer, die sich ihre Aufgabe bequemer gestalten möchten, greifen in einem so frühen Testverfahren bereits auf Echtdaten zurück“, so Roland Schäfer, dieDatenschützer Rhein Main.

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