Irland: Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung vom irischen High Court gekippt

Datenschutzrheinmain/ Dezember 12, 2018/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Mobiltelefonverbindungen für unbestimmte Zwecke der Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Das ca. 100 Seiten lange Urteil

  • warnt vor einer Entwicklung, die „der entmenschlichenden und unangenehmen Gesellschaft ähnelt, die im Roman 1984 dargestellt wurde“.
  • Die „abschreckende Wirkung auf die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit durch tatsächliche und befürchtete Überwachung“ sei nicht zu unterschätzen (Absatz 5.13 des Urteils).
  • Die EU-Grundrechtecharta „verbietet eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung“, heißt es im Urteil (Absatz 4.33).

Weil es darauf im entschiedenen Fall nicht ankam, erstreckt sich das Urteil jedoch nicht auf die Vorratsdatenspeicherung im Interesse der nationalen Sicherheit und zum Schutz menschlichen Lebens sowie die Vorratsspeicherung anderer Daten als Mobiltelefon-Verbindungsdaten. Aus diesem Grund wird die Vorratsdatenspeicherung in Irland einstweilen nicht ausgesetzt. Zur Strafverfolgung stehen jedoch keine verdachtslos gespeicherten Mobiltelefondaten mehr zur Verfügung. Außerdem plant der Justizminister eine Änderung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer begrüßen das irische Urteil und fordern von SPD, CDU und CSU die Rücknahme des deutschen Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen.

Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in sensiblen Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über zurückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Voraussetzungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und ungezielte Vorratsdatenspeicherung schafft zudem Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und möglicherweise Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 12.12.2018


Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist eine Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

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