Rathenow in Brandenburg: Stadtverordnetenversammlung fordert Videoüberwachung, Polizei lehnt ab

Datenschutzrheinmain/ November 15, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Die Märkische Allgemeine meldet am 14.11.2018: „Vier Monate haben die Mitarbeiter im Innenministerium und im Polizeipräsidium gebraucht, um einen Antrag der Stadt Rathenow abzulehnen, der darauf abzielte, Videoüberwachungskameras auf dem Märkischen Platz zu installieren…“

Was war dem voraus gegangen? In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2018  wurde mehrheitlich einem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt, mit dem gefordert wurde: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) sowie bei der Polizeidirektion West eine Videoüberwachung für den Märkischen Platz in Rathenow zu beantragen. 2. Ein Konzept für „Sicherheit und Ordnung auf dem ‚Märkischen Platz‘ wird… erarbeitet…“ (Sitzungsprotokoll TOP 7.14)

Die Märkische Zeitung berichtet: Bei der Prüfung des Rathenower Antrages sei es im Kern darum gegangen, die Strafverfolgung der Täter den bürgerlichen Freiheitsrechten gegenüberzustellen, so heißt es in dem Brief. Videoüberwachung als Hilfsmittel zur Täterverfolgung sei nur dann möglich, wenn mildere Mittel nicht helfen. Im Falle Rathenows sieht Polizeipräsident Mörke die Palette der Möglichkeiten noch nicht ausgereizt…“

Wieder ein Beispiel dafür, dass Lokalpolitiker aus Unkenntnis rechtlicher Vorgaben oder wg. populistischer Neigungen eine ungebremste Videoüberwachung des öffentlichen Raums fordern.

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