„AOK Bonus-App“: Datentransfer in die USA und Sicherheitslücke bei Passwörtern

Datenschutzrheinmain/ Oktober 12, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Quelle: Homepage der AOK PLUS

Was die AOK ihren Versicherten  nicht verrät wurde am 10.10.2018 durch einen Beitrag des MDR bekannt:

  1. Gesundheitsdaten der Versicherten, die am Bonus-Programm teilnehmen, werden in die USA übertragen. Die AOK Plus begründetet dies gegenüber dem MDR mit mangelnden Alternativen: „Es gibt leider keinen deutschen Schrittzähler, der an Google und Co vorbeiführt.“
  2. Durch eine Sicherheitslücke in der AOK Bonus-App ließen sich vermutlich seit Januar 2017 die Passwörter der Nutzer auslesen. Dadurch wurde der Zugriff auch auf andere Gesundheits- und Versichertendaten möglich. Die AOK Plus reagierte nach Angaben des MDR inzwischen auf die Recherchen. Sie habe eine aktualisierte Version der Bonus-App veröffentlicht und mitgeteilt: „Danke, dass Sie uns mit Ihrer Recherche auf eine bislang unentdeckte ,Schwachstelle’ in unserer Bonus-App hingewiesen haben und uns damit die Chance eröffnen, diese zu verbessern“.

Quelle: Videoaufzeichnung des MDR-Beitrags vom 10.10.2018

Was zusätzlich mehr als nur unangenehm auffällt: Auf ihrer Homepage hat es die AOK PLUS auch zwei Tage nach Veröffentlichung des MDR-Beitrags nicht geschafft, ihre Mitglieder auf die Sicherheitslücke und den Datentransfer in die USA hinzuweisen.

Ein Fall für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden!

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat in einer Stellungnahme vom 08.10.2018 im Bezug auf Gesundheits-Apps “vor allzu unbegründetem Vertrauen in die bisherigen Entwicklungen und die nicht überprüften Versprechungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit” gewarnt. Im Einzelnen wird in der Stellungnahme auf folgende Probleme hingewiesen:

  • “Gesundheits-Apps laufen auf Hardware wie Handys und Tablets und Betriebssystemen, die erfahrungsgemäß von Angreifern ausnutzbare Sicherheitslücken enthalten. Ein Handy kann von Angreifern auch dann erfolgreich genutzt werden, wenn der Versicherte den Ausschalter betätigt hat: Der Versicherte erkennt dabei nicht, dass sein Handy über das Mobilfunknetz wieder eingeschaltet und missbraucht wird.
  • Angreifer brauchen weder Nachrichtendienste noch organisierte Kriminelle zu sein – es können auch die Nachbarskinder sein, die einen Angriff im Internet ‚gefunden‘ haben und an Versicherten ausprobieren. Angriffe gibt’s übrigens fertig und entgeltfrei u.a. bei Metasploit. Man muss die Angriffe noch nicht einmal verstehen, um andere Nutzer erfolgreich zu hacken.
  • Alle mit der App kommunizierenden Server von Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren und andere zur Verwaltung der medizinischen Daten (Krankenkassen, Versicherungen) verwendete Rechner, Service ProviderClouds stellen ein Risiko für die Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten und bearbeiteten Gesundheitsdaten dar. Dazu gehören neben den explizit für die Verarbeitung dieser Daten eingesetzten Server auch Zwischenknoten. Weiterhin bietet die von der App zum Schutz der Übermittlung eingesetzte TLS-Verschlüsselung keinen Schutz gegen einen Missbrauch der Daten auf den Servern, da sie nur eine Leitungsverschlüsselung unterstützt, so dass die Daten auf diesen Servern im Klartext vorliegen.
  • Gesundheits-Apps können durch andere Apps manipuliert werden! Und über diese Manipulationen ist auch eine Infektion anderer Apps möglich, die auf einem von Schadsoftware befallenen Endgeräte des Nutzers laufen (Viren, Würmer, Trojanische Pferde, …). Das insgesamt erreichbare Sicherheitsniveau dürfte sehr gering sein; selbst die zur Verschlüsselung eingesetzten kryptographischen Schlüssel sind dann nicht sicher!”

Zusätzlich weist die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) auf weitere Sicherheitslücken hin:

  • “Einige Gesundheits-Apps verbinden sich direkt nach dem Start, vor der allerersten Benutzereingabe (Versicherten-Nr., Passwort) mit mehreren Tracking-Diensten auch außerhalb der EU, und übermitteln diverse Daten an diese Dienste, zu denen u.a. auch die IP-Adresse des Versicherten gehört. Diese Daten erlauben in der Regel eine Re-Identifikation des Gerätes, so dass sie mit anderen personenbezogenen Daten verknüpft werden können, die andere Apps auf demselben Gerät an den betreffenden Tracking-Dienst übermitteln. Welche Daten übermittelt werden, ist dabei weder ausreichend dokumentiert noch wegen der teilweise verwendeten Verschlüsselung vollständig überprüfbar.
  • Auch die Datenschutzerklärung hilft an dieser Stelle nicht weiter, wenn ihr erst zugestimmt werden kann, nachdem schon längst Daten übermittelt wurden (etwa zum Tracking). Davon abgesehen, wird in der Datenschutzerklärung meist auch nicht in vollem Umfang beschrieben, an wen welche Daten übermittelt werden. Es ist deshalb auch nicht ersichtlich, welche Informationen aus den übermittelten Daten und den damit bei den Tracking-Diensten aus anderer Quelle bezogenen Daten abgeleitet werden.
  • Damit ist es über Profilbildung in vielen Fällen möglich, das Gerät und oft auch den Nutzer, den Versicherten zu ermitteln und dessen Identität mit den übertragenen Daten dieser App und auch anderer Apps, zu verknüpfen. So lassen sich beispielsweise Rückschlüsse auf das Surf-Verhalten des Versicherten, auf Einkäufe und auch eine Vielzahl anderer Aktivitäten ziehen.
  • Die Übertragung dieser Daten ohne vorherige Einwilligung des Versicherten stellt einen Verstoß gegen die EU-DSGVO dar (EU-DSGVO, Art. 4 Abs. 1): Sie dürfen erst nach expliziter Freigabe durch den Nutzer übermittelt werden.
  • Wenn so Dritten Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglicht wird, liegen sogar strafbare Handlungen gemäß § 203 ff. StGB seitens der Verantwortlichen zu Lasten der Versicherten vor.
  • Durch die Gesundheits-Apps entstehen insgesamt für die höchst schützenswerten medizinischen Daten der Versicherten unkalkulierbare Risiken weil Handys und Tablets grundsätzlich nur ein geringes Sicherheitsniveau erlauben.”

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