Fananwälte erneuern Kritik an der Polizei-Datei „Gewalttäter Sport“

Datenschutzrheinmain/ Juli 19, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare


Fußballfans von Fortuna Düsseldorf und Borussia Dortmund bei der Demonstration gegen die Verschärfung des Polizeigesetz NRW am 07.07.2018 in Düsseldorf

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte sieht sich aufgrund einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag in ihrer Kritik an der Datei Gewalttäter Sport (DGS) bestätigt.

In einer Antwort vom 27.06.2018 (BT-Drucksache 19/ 3009) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag teilt die Bundesregierung u. a. mit, dass in der Datei Gewalttäter Sport mit Stand 18. Juni 2018 insgesamt 10 353 Personen gespeichert“ sind und dass die Bundespolizei aus Anlass der Fußball-WM „mit Stand 19. Juni 2018 von 37 Personen Daten an den russischen Grenzdienst übermittelt“ hat. „Im Falle einer Datenübermittlung werden zur betreffenden Person Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie personengebundene Hinweise zum Gesamtverhalten übermittelt.“

Die Frankfurter Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte, erklärt zur Stellungnahme der Bundesregierung: „Entgegen aller Verlautbarungen ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung, dass in einer hohen Anzahl Vorkommnisse eingetragen sind, die nicht im Entferntesten mit der Ausübung von Gewalt zu tun haben. Laut Antwort der Bundesregierung entfallen allein 2.898 Eintragungen in der Datei ‚Gewalttäter Sport‘ – das sind etwa 28 % – auf Personen, die lediglich von präventivpolizeilichen Maßnahmen (Personalienfeststellung, Platzverweis und Ingewahrsamnahme) betroffen waren, gegen die also noch nicht einmal ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, geschweige denn jemals eine Verurteilung erfolgte. Hinzu kommen weitere 2.168 Personen, gegen die lediglich wegen Beleidigung, Pyrotechnik oder Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (in der Regel Vermummungsverbot) ermittelt wurde. Rund die Hälfte der Eintragungen in der sog. Datei „Gewalttäter Sport“ betrifft mithin Personen, denen die Ausübung von Gewalt gegen Personen noch nicht einmal vorgeworfen wurde.“

„Hinzu kommt, dass häufig keine Berichtigung falscher Eintragungen erfolgt. Da Betroffene mit Ausnahme von Bremen und Rheinland-Pfalz von Amts wegen auch keine Mitteilung über eine Speicherung ihrer Daten erhalten, haben sie auch keine Möglichkeit, sich gegen falsche Eintragungen zu wehren,“ so Rechtsanwältin Angela Furmaniak, ebenfalls Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte.

Die Auswirkungen der Datenspeicherung in der auf die Betroffenen sind erheblich: Auf der Grundlage von Eintragungen in dieser Datei können weitergehende polizeiliche Maßnahmen wie Ausreiseverbote, Meldeauflagen oder Gefährderansprachen erfolgen.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte fordert daher erneut, dass alle Personen, die in der Datei gespeichert sind umgehend darüber informiert werden, damit sie sich dagegen rechtlich wehren können.

Aufgrund der erheblichen rechtlichen Bedenken fordert die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte zudem, die Datei in der bestehenden Form abzuschaffen.

Die Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte vom 17.07.2018 ist hier nachlesbar.

Der ebenfalls in der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte engagierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl hat in einer Stellungnahme vom 07.03.2017 gegenüber dem Landtag von NRW die „geheimen Datensammlungen über Fußballfans“ einer umfangreichen rechtlichen Kritik unterzogen.

 

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