Statt elektronischer Gesundheitskarte: Bundesgesundheitsminister J. Spahn fordert eine zentrale Personenkennziffer

Datenschutzrheinmain/ Mai 7, 2018/ alle Beiträge, e-Government, Gesundheitsdatenschutz, Personenkennziffern, Telematik-Infrastruktur/ 2 comments

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung 06.05.2018

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn u. a. erklärt: “Die Zeit von Kartenlesegeräten an Desktop-Computern als alleinige, vorgeschriebene Login-Variante ist in jedem Fall aus meiner Sicht nicht der Zugang, den sich die Bürger im Jahre 2018 mehrheitlich wünschen.“ Statt dessen will Spahn den Zugriff auf die Gesundheitsdaten mit den Plänen für ein Bürgerportal koordinieren. Er sagte: “Ich will nicht, dass man eine digitale Identität für die Steuererklärung braucht, eine um seinen Pass zu beantragen und eine dritte im Gesundheitswesen.

Das wäre eine zentrale Personenkennziffer, die alle BürgerInnen zwangsweise vom Staat erhalten würden.

Unter der Überschrift „Der Bock als Gärtner oder Jens Spahn als Gesundheitsminister“ beschäftigt sich ein Beitrag auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. mit Äußerungen von Spahn. Um dann festzustellen: Vertritt Spahn hier wirklich die Interessen der gesetzlich Krankenversicherten? Es kann gut sein, dass viele dieser Versicherten einem bequemen Zugang zu ihren Daten über eine universelle digitale Identität zustimmen. Wir wissen es nicht. Aber sind sich die Menschen, die der Bequemlichkeit den Vorzug geben, auch der Konsequenzen bewusst? Zentrale Datenhaltung für unsere Patientendaten ist schon für sich genommen ein Problem, deswegen nimmt der Verein Patientenrecht und Datenschutz e.V. hier die Position ein, dass durch elektronische Gesundheitsakten Patientenrechte gewahrt bleiben müssen, insbesondere 1. das Recht auf Vertraulichkeit (Arztgeheimnis), 2.das Recht auf strikte Beachtung der Zweckbindung der Patientendaten, 3. das Recht auf freie Arztwahl, 4. das Recht, keine elektronische Patientenakte zu haben, 5.das Recht auf volle Verfügung über die eigene Akte. Ich sehe in Jens Spahns Vorstoß die Gefahr, dass genau diese Rechte auf dem Spiel stehen und dass durch die Kombination zentrale Datenhaltung in Verbindung mir vereinfachtem Zugang die souveräne Kontrolle des Patienten über seine Daten ausgehebelt werden…“

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von  Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, die die elektronische  Gesundheitskarte und die geplante Vernetzung im Gesundheitswesen, die sog. Telematikinfrastruktur, aus Datenschutzgründen kritisieren. Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist Partner der Aktion Stoppt-die-e-Card.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 1969 mit Plänen auseinander setzen müssen, wie Spahn sie jetzt äußert, und dazu festgestellt: Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren…“. Diesen Satz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 16.07.1969 (Aktenzeichen 1 BvL 19/63) den politisch Handelnden in Exekutive und Legislative ins Stammbuch geschrieben. Um noch einmal das Bundesverfassungsgericht zu Wort kommen zu lassen. Es hat damals auch festgestellt: „In der Wertordnung des Grundgesetzes ist die Menschenwürde der oberste Wert… Damit gewährt das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist… Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen… Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein ‚Innenraum‘ verbleiben muß, in dem er ‚sich selbst besitzt‘ und ‚in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt‘…In diesen Bereich kann der Staat unter Umständen bereits durch eine – wenn auch bewertungsneutrale – Einsichtnahme eingreifen, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme zu hemmen vermag…“

 

2 Comments

  1. Global eindeutige Identifikation und mehr/b>Wir haben mit der Rentenversicherungsnummer (RVNr), der Sozialversicherungsnummer, der Versichertennummer im Gesundheitssystem, die mit einen mathematischen Verfahren aus der RVNr erzeugt wird, sowie mit der Personalausweisnummer und der Umsatzsteueridentfikationsnummer bereits Nummernfolgen, die eine weltweit eindeutige und einmalige Nummernfolgen-Kombination für Personen bilden. Im Hintergrund dieser Nummerierungen sind wissenschaftliche und informationstechnische Verfahren wirksam, wie z.B. diese
    https://de.wikipedia.org/wiki/Globally_Unique_Identifier
    https://de.wikipedia.org/wiki/Object_Identifier
    https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsnummer

    Im Kontext der Weiterentwicklung der Datenanalysen, die alle potentiellen Datenquellen berücksichtigen, sind diese Nummernfolgen von großer Bedeutung. Die Forderung nach einer weiteren Personalkennziffer von Herrn Spahn wirft somit eine große Anzahl an Fragen auf. Sehr problematisch ist auch die ungebremste Entwicklung dieser Nummerierungssysteme in unserer Gesellschaft, denn angesichts der Vergangenheit muss ein äußerst sorgfältiger Umgang damit gepflegt werden. Wir werden heute ständig mit der Umsetzung weiterer Identifikationsverfahren bombardiert und die Möglichkeiten die dadurch entstehen zerstören die berechtigten anonymen und privaten Zustände unserer Existenz. Wir haben es mit einer umgebremsten Ausweitung des Sensorisierung des öffentlichen Raums zu tun und gleichzeitig entstehen immer mehr Identifikations- und Kontrollverfahren. Wenn man jetzt noch die KI und neuronale Netzwerke dazu nimmt dann landet man unweigerlich in der Dystopie. Wer eine positive Utopie der Technologien vermitteln und umsetzen will darf auf keinen Fall vergessen, dass wir hier einen ganzheitlichen Ansatz benötigen. Wir können und dürfen nicht Technologien, ohne Einbeziehung der Aspekte der Freiheit, der Selbstbestimmung, der freien Auswahl, der Stärkung der Ethik, der Moral, der Demokratie und der Humanprozesse erzwingen. Unglaublich ist hier das Versagen der Politik und das Fehlen der Technologiefolgenabschätzung. Man macht es sich hier viel zu einfach von der German-Angst zu sprechen und sich daran zu stören wie sehr in Deutschland Industrie 4.0 und die Künstliche Intelligenz ausgebremst wird. Green-IT ist ok, aber sozial-ethische Informationstechnologie kommt niemand so recht in den Sinn als Exportschlager. Es scheint ausgemachte Sache zu sein, dass vollkommene gläserne Transparenz für unsere Existenz hergestellt wird, damit Datenanalysen, KI und Robotik ohne bremsende Kurskorrekturen umgesetzt werden können.

  2. Mit dem von Jens Spahn angesprochenem Bürgerportal wendet sich dieser nicht von der grundrechtsverletzenden Datenverarbeitung ab, sondern forciert die moderne Informationstechnologie auch in seinen Plänen weiter.

    An die Stelle des eGK/TI -Systems soll ein Bürgerportal kommen, indem noch mehr Daten miteinander verknüpft und automatisch verarbeitet werden können.

    Spahn will im Kern eine zentrale Personenkennziffer, mit der man sich dann in unterschiedlichen Systemen einloggen, zugleich aber überall gleichermaßen identifiziert werden könnte. Das geplante Bürgerportal ist noch gefährlicher als das bisher geplante egK/TI-System. Sollte Spahn die Pläne umsetzen, wird nicht einmal mehr die Karte notwendig sein, um die medizinischen Daten der Versicherten zentral zu speichern. Mit der PKZ ist die Verknüpfung von Krankheitsdaten, Steuerdaten, Rentenversicherungsdaten ermöglicht. Die Steuer-Erklärung an sich gibt ja sowieso tiefste Einblicke in die Welt der Persönlichkeit – von Religion über pol. Sympathien (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Gewerkschaftszugehörigkeit, gesundheitl. Situation (Sonderausgaben), Familienverhältnisse usw usf.

    Die nächsten Tage werden spannend: Wie wird es weitergehen
    … mit den Verscherungsnachweisen,
    … was ist mit den erfolgten Softwareupdates,
    … mit den fertigen Lösungen in den Rechenzentren von arvato und der Telekom?

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