Jens Spahn “Datenschutz ist nur was für Gesunde” als neuer Bundesgesundheitsminister?

Datenschutzrheinmain/ Februar 25, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Quelle: DAZ.online

Mit Jens Spahn würde ein lupenreiner, wenn auch häufig nur verdeckt auftretender Lobbyist der Pharma- und Versicherungskonzerne zum Minister gemacht. Was dies und die oben zitierte Aussage zum Datenschutz bedeutet, lässt sich unschwer erahnen.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD beinhaltet im Abschnitt “E-Health und Gesundheitswirtschaft” u. a. folgende Aussagen:

  • “Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine der größten Herausforderung des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren.
  • Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen. Auch die pflegerische Versorgung wollen wir mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterentwickeln, so dass sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Menschen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neue technische Anwendungen besser nutzen können. Dazu gehört auch, die Pflege in die Telematikinfrastruktur einzubeziehen. Ziel ist zudem, Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abzubauen.
  •  Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patentinnen und Patienten…” (Koalitionsvertrag, S. 101)

Was am Text des Koalitionsvertrags auffällt und was vordergründig so gut klingt , “Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patentinnen und Patienten”, ist in Wahrheit ein Angriff auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ähnlich wie zuvor schon der Deutsche Ethikrat, der empfiehlt, ein Gestaltungs- und Regelungskonzept zu entwickeln das sich am zentralen Ziel der Datensouveränität orientiert. Unter Datensouveränität verstehen wir eine den Chancen und Risiken von Big Data angemessene verantwortliche informationelle Freiheitsgestaltung. Um dies zu gewährleisten, ist das traditionelle, primär auf die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung bezogene Datenschutzrecht weiterzuentwickeln und neu zu gestalten, indem inhaltlich umfassende grundlegende normative Vorgaben einbezogen und instrumentell neue Wege beschritten werden… Wo sich tradierte Instrumente – wie die bislang gängige strikte Orientierung an Datensparsamkeit und enger Zweckbindung – als dysfunktional erweisen, müssen deshalb andere Möglichkeiten, individuelle Freiheit und Privatheit zu wahren und eine gerechte und solidarische Gesellschaft zu gestalten, in den Vordergrund treten…”

Nichts anderes beabsichtigen die Großkoalitionäre, wenn sie im Koalitionsvertrag davon sprechen,  dass Die gespeicherten Daten… Eigentum der Patentinnen und Patienten sein sollen. Lassen wir uns von diesem Wortgeklingel nicht einlullen. Weder von Jens Spahn und Angela Merkel und auch nicht von Andrea Nahles (SPD) und Karl Lauterbach, dem “Gesundheitsexperten” der SPD-Bundestagsfraktion. Auch wer vom “Dateneigentum” spricht meint anderes als den Schutz personenbezogener Daten und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Was Minister Gröhe und allen seinen VorgängerInnen nicht gelungen ist: Das System rund um die elektronische Gesundheitskarte (eGk) zu einem profitablen Ergebnis für Krankenkassen, die Gesundheitsindustrie und die an Patienten- und Behandlungsdaten interessierten privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen zu machen – das soll jetzt Jens Spahn schaffen.

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