Der Streit um die Funkzähler geht in die zweite Runde …

Wuehlmaus/ Februar 3, 2018/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Veranstaltungen / Termine, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

Neuer Termin am 9. Februar 2018 beim Amtsgericht Frankfurt am Main

Nachdem mit der Klagerücknahme der gewünschte Erfolg – die Vermeidung eines Urteils – nicht erreicht wird, geht das Gericht nun in die zweite Runde. Anberaumt ist ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung am Freitag, den
   9. Februar 2018 um 09:00h, Gerichtsstraße 2, Gebäude B, Raum 150.

Der Streit ist entstanden, als der Mieter den Zugang zu seiner Wohnung verweigerte und so den Einbau von funkfähigen Zählern für Wasser- und Heizungsverbrauch verhinderte. Diese Zähler sollten nämlich wöchentlich Verbrauchsdaten an die ABG Holding übermitteln, statt wie bisher bloß jährliche Messung. Dies vermochte das Gericht bislang nicht zu überzeugen. Das führte dazu, dass die ABG Holding mit einer Klagerücknahme versuchte, ihr Begehren zu beenden und ggf. ein nachteiliges Urteil zu vermeiden.

Die ABG Holding Frankfurt hat zur Stunde kein neues Schreiben auf den Weg ge­bracht, das ihre Position weiter unterstützen würde. Es bleibt abzuwarten, was dieser neue Termin bringen wird.

Von Jakob Wolle

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