Auch 2018 ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Arzt? Es ist weiterhin möglich

Datenschutzrheinmain/ Dezember 27, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 4Kommentare

Darauf weist der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. in einem Beitrag auf seiner Homepage hin und benennt dafür Rechtsgrundlagen und weiterhin mögliche Verfahrensweisen.

Zugleich stellt der Verein fest: „Unabhängig von der gewählten Option werden die Informationen der Versicherten (über die lebenslange Versichertennummer eindeutig zuzuordnen) in den Computern der Arztpraxen und der Krankenkassen und – mit deren Anschluss – in der Telematikinfrastruktur landen. Wirklich vermeiden lässt sich das nur durch die Unterbindung der geplanten Form der Vernetzung des Gesundheitswesens. Dazu bedarf es langfristiger politischer Arbeit. Hierfür wurde der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. gegründet…“

4 Kommentare

  1. Ich drucke mir vor dem Arztbesuch immer eine Bestätigung aus dem Mitgliederbereich der Techniker Krankenkasse aus und gehe damit zum Arzt. Der fragt mich verwundert, ob die Krankenkasse das akzeptiert und ich antworte: „bis jetzt: Ja“ und dann gehe ich in die Behandlung.

  2. Also formal gesehen, haben dann jedoch die aufgesuchten Ärzte das ganze System wohl noch gar nicht richtig verstanden:

    Denn für problemlose Abrechnungen der in Anspruch genommenen Leistungen ist nur entscheidend, ob der Patient bei der entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigung als beitragszahlender Versicherter dieser KK aktuell gemeldet ist. Und das müsste doch eigentlich jeder Arzt wissen, da nunmal die Abrechnungen nicht über die KKen, sondern eben die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen.

    Insofern müssten sich die aufgesuchten Ärzte richtigerweise nur selbst fragen, ob sie diese Bestätigung akzeptieren …

  3. Die TK verweigert mir eine Ersatzbescheinigungobwohl ich aus diesem Grund nun gekündigt habe.
    Kann ich dann die restlichen Mitgliedsbeiträge einbehalten?
    Hermi

  4. Hundertprozentig weiß ich es leider nicht, aber ich gehe davon aus, dass man die Mitgliedsbeiträge zahlen muss, solange man bei einer Kasse Mitglied ist.
    Die Überlegung dahinter ist folgende: Bei einer Krankenkasse zahlt man ja nicht für regelmäßige monatliche Leistungserbringung, sondern damit man im Ernstfall abgesichert ist. Und in einem Notfall müsste die TK auch bei eGK-Verweigerern zahlen.

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