Landesbeauftragter für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern will Ärztinnen und Ärzte für die neuen Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sensibilisieren
Ab dem 25.05.2018 gilt die Europäische Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr umfangreicher Pflichtenkatalog für die Verarbeitung personenbezogener Daten trifft auch Ärztinnen und Ärzte. Gerade an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten knüpft die DS-GVO strenge Vorschriften. Verstöße gefährden nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Den Arztpraxen droht mit Geltung der DS-GVO ab Mai 2018 auch ein hohes rechtliches Risiko, wenn Zuwiderhandlungen durch die Aufsichtsbehörde mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert werden müssen oder Patientinnen und Patienten im Zivilrechtsweg gegen Datenpannen vorgehen.
Um vermehrt Ärztinnen und Ärzte für die DS-GVO zu sensibilisieren und um spezifischer in Schulungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit auf die neuen Anforderungen im Datenschutz für Ärztinnen und Ärzte eingehen zu können, plant der Landesbeauftragte für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (LfD MV) eine Umfrage zum Datenschutz in der Arztpraxen. Eine repräsentative Anzahl zufällig ausgewählter Arztpraxen aller Fachbereiche in Mecklenburg-Vorpommern erhielten Anfang Dezember 2017 Fragebögen zugesandt, die bis Ende Januar 2018 beantwortet werden sollen.
Quelle: Pressemitteilung des LfD MV.
Der Fragebogen wurde vom LfD MV inzwischen veröffentlicht und kann von allen Angehörigen eines Heilberufs auch zum Selbsttest genutzt werden, unabhängig vom Bundesland, in dem sich die Praxis befindet.
Auch PatientInnen, denen am Schutz ihrer sensiblen Daten bei ihren behandelnden ÄrztInnen gelegen ist, können den Fragebogen nutzen, um ggf. Schwachstellen des Datenschutzes in einer ärztlichen Praxis zu erkennen und anzusprechen.