Fulda: 43.561 Euro für mehr Sicherheit?
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat vor wenigen Tagen anlässlich der geplanten Erweiterung einer Videoüberwachungsanlage in Fulda der Stadt Fulda einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von 43.561 Euro zur Förderung der Videoüberwachung vor Ort übergeben. Bei dieser Gelegenheit erklärte Minister Beuth: „Wir können mit dieser Videotechnik an Kriminalitätsschwerpunkten objektiv mehr Sicherheit gewährleisten und das landesweit. Videoüberwachung stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürger. Außerdem besteht die Chance, mit Hilfe der Kamerabilder Straftäter zu überführen.“
Diese Sätze sind es wert, dem hessischen Innenminister zu widersprechen. Denn wenn „Videotechnik an Kriminalitätsschwerpunkten objektiv mehr Sicherheit gewährleisten“ kann, dann müsste sie zu mehr in der Lage sein als „mit Hilfe der Kamerabilder Straftäter zu überführen“. denn dann ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und ein Schaden an Leib, Leben oder Eigentum eingetreten. „Videoüberwachung stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürger“ da ist dem Minister zuzustimmen – wenn auch nur im Bezug auf diejenigen, die selbst an diesen Satz glauben.
In der o. g. Stellungnahme des hessischen Innenministeriums findet sich eine zweite Passage, die es wert ist, einer kritischen Betrachtung unterzogen zu werden: „Die Bilanz der letzten fünf Jahre zeige, dass Hessen mit Videoüberwachung wesentlich sicherer sei als ohne. Denn dank der Beobachtung des Geschehens durch Videomonitore konnten landesweit 1750 gefahrenabwehrende Maßnahmen zur Sofortintervention getroffen sowie 813 strafrechtlich relevante Sachverhalte beobachtet werden (Drogendelikte, Körperverletzung, Diebstahl), die zur Identifizierung der Täter, zu Fahndungsmaßnahmen und Festnahmen führten.“
Große Zahlen! Aber leider ohne Bezug zur gesamten Kriminalitätsentwicklung in Hessen. Da lohnt ein Blick in die offizielle Kriminalitätsstatistik der hessischen Polizei: „Die Aufklärungsquote von Straftaten hat in Hessen im Jahr 2016 einen neuen historischen Höchststand erreicht. Bei einer geringfügig erhöhten Gesamtfallzahl von 403.188 im Jahr 2015 auf 412.104 in 2016 lag die Quote mit 62,7 Prozent um fast drei Prozentpunkte über dem Vorjahreswert und im Langzeitvergleich der vergangenen 20 Jahre um mehr als 18 Prozentpunkte höher als im Jahr 1997.“
Wenn alleine in 2015 und 2016 mehr als 800.000 Straftaten in Hessen registriert wurden darf für einen Zeitraum von 5 Jahren von ca. 2. Mio. Straftaten ausgegangen werden. Diese Zahlen relativieren die von Beuth vollmundig verkündete Erfolgsbilanz von Videoüberwachung („landesweit 1750 gefahrenabwehrende Maßnahmen zur Sofortintervention getroffen… 813 strafrechtlich relevante Sachverhalte…“) ganz erheblich:
Videoüberwachung hat lediglich im Promillebereich zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten beigetragen.
Das „Jahrbuch der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Hessen 2016“ ist hier im Wortlaut nachlesbar.