Aktion Demo-Auskunft: Polizeiliche Übergriffe nicht unwidersprochen hinnehmen
Blockupy am 1. Juni in Frankfurt:
Polizeiliche Videoüberwachung… Einkesselung… Stundenlange Freiheitsberaubung … Personalienfeststellung…
Was seit Jahren in Frankfurt bei Demonstrationen ebenso gängige wie rechtswidrige Praxis der Polizei ist, hat am 1. Juni bei Blockupy einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Rund tausend Menschen wurden teilweise über 9 Stunden und länger in einem Polizeikessel festgehalten und erst nach Feststellung ihrer Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Freiheitsberaubung, die Enge, die Hitze, der Mangel an Nahrung und Getränken, das Verrichten der Notdurft in aller Öffentlichkeit u. a. mehr hat den Eingekesselten körperlich und seelisch zu schaffen gemacht. Vor und während der Einkesselung wurden sie zudem von einer Vielzahl von Polizeikameras gefilmt.
Auch Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein-Main waren von den Übergriffen der Polizei bei Blockupy betroffen. Auch wir möchten, dass die polizeilichen Übergriffe ein politisches und juristisches Nachspiel haben. Unser Augenmerk liegt dabei auf der exzessiven Videoaufzeichnung der DemonstrantInnen durch die Polizei. Tausende wurden mit Dutzenden Polizei-Videokameras gefilmt, obwohl ihr Verhalten in keiner Weise auch nur annähernd den Verdacht rechtfertigte, dass sie Straftaten begehen könnten. Wir halten diesen Umgang für einen informationellen Overkill, den es so in der Republik noch nicht gegeben hat. Es kann nicht sein, dass die bloße Teilnahme an einer Demonstration durch staatliche Überwachungsmaßnahmen sanktioniert wird. Das ist unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundgesetz im Geiste der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.12.1983 („Volkszählungsurteil“ – Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung).
Im Polizeikessel festgehaltene und erst nach Personalienfeststellung freigelassene DemonstrantInnen können und sollten sich gegen die exzessive Videoüberwachung zur Wehr setzen, indem sie im ersten Schritt ein Auskunftsbegehren nach hessischem Polizei- und Datenschutzrecht bei der Polizei stellen und sich die Kopie der Bildaufnahme elektronisch übergeben oder übermitteln lassen, die nach Ansicht der Polizeiverantwortlichen ihre jeweilige Person zeigt. Darauf besteht ein Rechtsanspruch; Rechtsgrundlage dafür ist
- § 29 Hessisches Polizeigesetz (HSOG – http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1r9i/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=10&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SOGHEpP29&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint) und
- § 18 Hess. Datenschutzgesetz (HDSG – http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1rjh/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=n&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-DSGHEpP18&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint).
Beide Rechtsgrundlagen enthalten Regelungen u. a. zum Recht auf Auskunft, der zur eigenen Person gespeicherten Daten, hier besonders Videodaten, und andere Betroffenenrechte.
Mit der Aktion Demo-Auskunft wäre es möglich, die polizeilichen Übergriffe am 1. Juni in den kommenden Monaten immer wieder erneut zu Thematisieren und die Erinnerung daran frisch zu halten.
Wenn möglichst viele betroffene DemonstrantInnen, die am 1. Juni einer Personalienfeststellung unterzogen wurden, Auskunft bei der Polizei über ihre personenbezogenen Daten – insbesondere der Videoaufzeichnungen über sie nach hessischem Datenschutzrecht einfordern, dann wird dieses Auskunftsbegehren für die Polizei nur schwer zu erfüllen sein:
- Die Zuordnung des Anfragenden zu einem bestimmten Bild stellt einen beträchtlicher Aufwand für die Polizei dar.
- Weil auf allen Videoaufzeichnungen mehr als ein Mensch zu sehen sein wird; muss das Material vor der Herausgabe an die/den Anfragenden aus Datenschutzgründen so bearbeitet werden, dass für die/den Anfragenden keine weiteren Personen erkennbar sind.
Die Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein-Main sind gern bereit, bei Bedarf weitere Auskünfte zu diesem Thema zu erteilen. Kontakt: die-datenschuetzer-rhein-main (at) arcor (dot) de.
Ein Musterschreiben „Auskunftsbegehren“ ist hier hinterlegt: auskunft-polizeipraesidium-2013-formular-2