Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung senkt Datenschutzstandard in Deutschland

Datenschutzrheinmain/ Januar 30, 2017/ alle Beiträge, EU-Datenschutz/ 1Kommentare

In einem Gastbeitrag für Netzpolitik.org hat Barbara Thiel, Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen und amtierende Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder massive Kritik an den Plänen des Bundesinnenministeriums für die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geübt.

In ihrem Beitrag stellt Frau Thiel eingangs fest: „Es ist beschlossene Sache: Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird nach einer Übergangszeit von zwei Jahren im Mai 2018 in allen europäischen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen. Ganz Europa bekommt damit ein neues Datenschutzrecht… Bei aller Kritik, die gegenwärtig geäußert wird, markiert die DS-GVO den bislang wichtigsten Meilenstein des europäischen Datenschutzrechts. Sie stellt zweifelsohne einen bedeutenden Fortschritt für mehr Rechtssicherheit in Fragen des Datenschutzes in Europa dar. Durch das Rechtsinstrument einer Verordnung und die direkte Anwendbarkeit in allen Mitgliedstaaten herrscht in der EU zukünftig jedenfalls eine deutlich weiter reichende Einheitlichkeit beim Schutz personenbezogener Daten als bisher… Die DS-GVO gilt unmittelbar, sie verdrängt – europarechtlich gesehen – die vorhandenen nationalen Regelungen. Sowohl das BDSG als auch die Landesdatenschutzgesetze müssen daher bis zum 25. Mai 2018 vom Gesetzgeber schon aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit aufgehoben werden. Der Wechsel zur Handlungsform der Verordnung täuscht aber leicht darüber hinweg, dass die DS-GVO in der Sache in Teilen keine abschließenden Regelungen trifft. Mit rund 70 Öffnungsklauseln gesteht sie dem nationalen Gesetzgeber reichlich normativen Gestaltungsspielraum für eigene Regelungen zu und weist demnach eher den Charakter einer Richtlinie als den einer Verordnung auf…“

Frau Thiel informiert dann: „Seit dem 6. Januar liegt nunmehr die dritte Version eines Referentenentwurfes zu einem sog. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vor. Wir Aufsichtsbehörden haben diesen Entwurf leider erst Mitte Januar erhalten. Ich möchte mich deshalb jetzt der Frage zuwenden, ob und inwieweit diese dritte Version datenschutzrechtlichen Ansprüchen genügen kann…“

Zu einigen Einzelfragen nimmt Frau Thiel dann Stellung und informiert über Grundzüge des Ihr – noch nicht der Öffentlichkeit – bekannten Gesetzentwurfs. Der Tenor ihrer Bewertung:Entwurf des Innenministerium ist enttäuschend. Diese Bewertung macht sie an folgenden Punkten deutlich:

  • Einschränkung der Betroffenenrechte;
  • Aufweichung des Schutzes besonders sensibler Daten;
  • Schwächung der Zweckbindung;
  • Immer noch kein Gesetz für Beschäftigtendatenschutz;
  • Ausweitung der Videoüberwachung.

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