Zoo Berlin: Corona-Pandemie als Vorwand – Einlass für Inhaber*innen von Jahreskarten per Gesichtserkennung
Der Zoo Berlin kündigt auf seiner Homepage an: „Während wir bisher auf einen zumeist manuellen Abgleich mit den aufgedruckten Bildern angewiesen waren – was gerade in Pandemiezeiten und bei einem Besucheraufkommen von mehreren Tausend Gästen täglich große Herausforderungen darstellt –, übernimmt dies nun (zumindest teilweise) ein professionelles System… Der Einlass für Jahreskarteninhaber*innen… wird ab dem 20. April 2021 über eigene Drehkreuze stattfinden. Diese sind mit speziellen Kameras ausgestattet, die bei erstmaliger Benutzung bestimmte Gesichtsmerkmale erfassen und der jeweiligen Jahreskartennummer zuordnen. Bei jedem Folgebesuch gleicht das System dann automatisch die jeweiligen Gesichtsmerkmale ab.“ Aber Jahreskarten-Inhaber*innen müssen laut Zoo Berlin keine Angst haben, denn „die neue Kontrolle erfolgt über ein abstraktes Punktegitter, welches nicht im Ansatz der Detailtreue eines Fotos entspricht…“
Also alles paletti? Oder doch nicht?
Bleibt zu hoffen, dass der Berliner Senat, dem Treiben ein Ende setzt. Denn die Zoologischer Garten Berlin Aktiengesellschaft ist zwar eine (gemeinnützige) Aktiengesellschaft, der Finanzsenator des Landes Berlin hat aber nach dem Gesellschaftervertrag ein staatliches Aufsichtsrecht.
Und wenn der nicht in die Puschen kommen sollte und auch die Koalitionfraktionen von SPD, Grünen und Linken im Berliner Abgeordnetenhaus den Datenschutz-Skandal aussitzen wollen, bleibt immer noch die Hoffnung, dass die Berliner Landesbeauftragte für den Datenschutz Danke, Nein! Sagt.
Gesichtserkennung: LfDI eröffnet Verfahren gegen Unternehmen PimEyes
Gepostet von Pressestelle | 26. Mai 2021 | Aktuelle Meldungen, Datenschutz, Pressemitteilungen, Pressespiegel, Slider
LfDI Brink: „Es droht nicht weniger als der Verlust der Anonymität.
Auch Bürger_innen in Baden-Württemberg sind in ihren Rechten massiv gefährdet, wenn ohne ihre Kenntnis Bilder von ihnen im Netz abgeglichen werden und so ihre Identität für Dritte feststellbar wird.“
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/gesichtserkennung-lfdi-eroeffnet-verfahren-gegen-unternehmen-pimeyes/