Worms: (Un-)sinnige Begründung für Videoüberwachung in Stadtbussen „…vor Vandalismus-Schäden schützen. Bislang habe es diese nicht gegeben…“

Datenschutzrheinmain/ Januar 22, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Die SWR-Landesschau meldet am 22.01.2015: „Die neuen Linienbusse in Worms und Umgebung werden videoüberwacht. Das hat der Betreiber, die Rheinpfalzbus GmbH bestätigt. Bei den Videoaufzeichnungen handelt es sich um Bildaufnahmen ohne Ton. Sie werden 72 Stunden lang gespeichert, bevor sie dann automatisch gelöscht werden, so ein Unternehmenssprecher. Die Rheinpfalzbus GmbH verspricht sich davon ein besseres Sicherheitsgefühl für die Wormser Fahrgäste. Außerdem will sich das Unternehmen vor Vandalismus-Schäden schützen. Bislang habe es diese nicht gegeben, sagte der Unternehmenssprecher… Grundsätzlich gilt: Jeder Bus, der eine Videokamera hat, muss an seinen Türen mit Aufklebern darauf hinweisen. Das schreibt das Datenschutzgesetz vor.“

In einer Untersuchung der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention wurde bereits 2005 festgestellt: In Stadtzentren und Wohngebieten sowie im öffentlichen Nahverkehr hatte die Videoüberwachung nur geringen oder keinen signifikanten Effekt auf die Kriminalität. Es ergab sich auch kein Erfolg hinsichtlich der Verringerung von Gewaltdelikten (S. 1). Warum also will die Rheinpfalzbus GmbH wg. eines lediglich subjektiv empfundenen Sicherheitsgefühls ohne jeden realen Anlass alle ihre Fahrgäste überwachen?

Wer kein Kraftfahrzeug besitzt oder leihen kann und auf Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs angewiesen ist, dem nützt ein Aufkleber „Dieser Bus wird videoüberwacht“ nichts. Sie /er ist in einem solchen Fall keine Alternative und kann der Kameraüberwachung nicht ausweichen.

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