Werbe-Cookies dürfen nicht ohne Einwilligung der Nutzer*innen auf Endgeräten gespeichert werden
Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Axel Springer Verlag mit Urteil vom 27.04.2023 (Aktenzeichen: 93 O 167/20)entschieden. Der Verlag hatte auf der Nachrichtenseite www.welt.de Cookies zu Werbezwecken ohne aktive Einwilligung durch die Nutzer:innen eingesetzt.
„Auf der Webseite wurde kein Cookie-Banner angezeigt. Die Cookies waren bereits auf dem Endgerät abgelegt und ausgewertet, bevor Nutzerinnen und Nutzer die auf der Startseite verlinkte Datenschutzerklärung einsehen konnten“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. „Das Landgericht Berlin hat jetzt klargestellt, dass das unzulässig ist.“
Cookies ermöglichen Nachverfolgung des Nutzungsverhaltens
Der Axel Springer Verlag hatte auf www.welt.de 18 Drittanbieter-Cookies auf Endgeräten abgelegt, ohne eine aktive Einwilligung der Nutzer:innen einzuholen. Das Gericht urteilte, der Anbieter habe ohne wirksame Einwilligung Cookies eingesetzt, die eine plattformübergreifende Nachverfolgung des Nutzungsverhaltens ermöglichen. Das verstoße gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), mit dem die Privatsphäre von Verbraucher:innen geschützt werden soll.
Zusammengefasst stellte das Landgericht Berlin fest:
- Der Einsatz von Cookies zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Nutzer:innen auf der Webseite www.welt.de war unzulässig.
- Verbraucher:innen müssen Datenschutzerklärung einsehen können, bevor Cookies auf Endgeräten abgelegt werden.
- Verbraucherverbände sind bei Datenschutzverstößen klageberechtigt.
Quelle: Veröffentlichung der Verbraucherzentrale (vzbv) vom 03.08.2023