Wenn der Name draufsteht: Datenschutz für die Mülltonne
Unter dieser Überschrift berichtet die Hessenschau am 04.02.2019 darüber, dass in zwei Städten im Landkreis Offenbach (Obertshausen und Rodgau) die Mülltonnen ohne Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer*innen bzw. Mieter*innen mit Aufklebern versehen sind, die neben einer Mülltonnen-Nummer und der Grundstücksadresse auch Vor- und Familiennamen vermerken.
Quelle: Hessenschau, 04.02.2019
Aufgedeckt wurde dieser Sachverhalt durch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, nachdem Anfragen von Betroffenen aus den beiden Städten eingingen. Die Gruppe hat die alle der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden informiert und um Stellungnahme gebeten.
Bei der Stadt Obertshausen wird die Müllabfuhr von dem Privatunternehmen Remondis betrieben. Zuständig ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Dieser teilte der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einer ersten Stellungnahme am 04.02.2019 mit: „… wollen wir Ihnen mitteilen, dass Mülltonnen so gekennzeichnet sein dürfen, dass sie einer bestimmten Wohnung zugeordnet werden können und nicht von Dritten unerlaubt genutzt werden können. Der Name sollte dabei aber nicht unbedingt erkennbar sein…“
Eine Stellungnahme des hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Praxis der Stadt Rodgau ging bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main noch nicht ein.
Unter dem Titel „Die Mülltonne – das unbekannte Wesen?“ hat auch das Entsorgungsmagazin informiert und schreibt:
Jetzt bleibt die Entscheidung des obersten Datenschützers Hessens abzuwarten. Fällt Sie im Sinne der Datenschutz-Initiative aus, wird REMONDIS beziehungsweise die Stadt wohl die Namen unkenntlich machen müssen. Das Problem ist offenbar bekannt, denn die neueren Tonnen „outen“ den Namen des Hausbewohners schon nicht mehr.
https://e-mag.press/brancheninfo-03-01-2019/