Weitergabe von Meldedaten an Parteien – Widerspruch ist möglich

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2013/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Am 25. Mai 2014 findet die Europawahl statt. In den sechs Monaten vor Wahlen dürfen Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen Auskunft über Namen, Vornamen und Anschriften von Wahlberechtigten erhalten. Wer dies nicht wünscht, kann im Melderegister eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Daten an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen eintragen lassen. Diese Übermittlungssperre wird auf formlosen schriftlichen Antrag hin auf Dauer bzw. bis zum Widerruf durch die/den Betroffene/n eingetragen und muss nicht begründet werden. Bereits eingetragene Übermittlungssperren werden weiter beachtet.

Die Anträge auf Eintragung einer Übermittlungssperre sind in Frankfurt am Main zu richten an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Abteilung Bürgeramt, 60275 Frankfurt am Main. In den anderen Städten und Gemeinden sind i. d. R. die Einwohnermeldeämter zutändig.

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