Videoüberwachung im Aufzug : Rechtswidrig!

CCTV-NeinDanke/ März 25, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 1 comments

Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist.

In einer größeren Wohnanlage in Berlin kam es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug. Der Eigentümer unterrichtete die Mieter schriftlich, er werde in die Aufzüge seiner Wohnanlage Überwachungskameras einbauen lassen. Nachdem dies geschehen war, klagte einer der Mieter – er sah sich wegen der Überwachung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Zu recht! – wie das Amtsgericht Charlottenburg und das Kammergericht Berlin feststellten.

Grundsätzlich, so die Richter, müssen die Interessen des Eigentümers und die Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen werden. Im verhandelten Fall habe das Recht des Mieters, nicht überwacht zu werden, eindeutig den Vorrang.

Die Redaktion dankt der Leserin A. K. für den Hinweis auf diese schon ältere, aber immer noch interessante Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen: 8 U 83/08).

1 Comment

  1. Es ist ja weiterhin bekannt, dass deutsche Gesetzgebung oft haarscharf an einer debilen Fassung von pathologischer Schizophrenie vorbeischrammen. Sie sind stets auf Kollisionskurs mit der Logik, Vernunft und Evidenz, beleidigt dieselben sogar fortwährend.

    Da darf der Eigentümer sein Eigentum also dergestalt nicht präventiv (zur Ermittlung des Täters) schützen, weil beispielsweise Herr Müller (er könnte ja im Aufzug Masturbieren oder Koitieren wollen) sich in seiner Privatsphäre verletzt sieht. Aber auch ohne die soeben benannten Handlungen, führt Herr Müller sich ggf. für eine 10- oder 20-sekündliche Fahrt mit dem Aufzug, in seiner Privatsphäre verletzt.

    Aber auf öffentlichen Plätzen, wo zur Prävention und zur Ermittlungen von Vandalismus auch Kameras angebracht sind, gilt das Dekret der Privatsphäre auf einmal nicht mehr. Ja, das ist Schizophrenie in Reinkultur.

    Das ist dann wahrscheinlich auch jener Herr Müller, der zu dem Marktleier von Rewe oder Penny geht und ihm droht, dass er umgehend die Überwachungssysteme abzuschalten habe, da er jetzt hier einkaufen möchte, und er sich durch die Überwachung in seiner Privatsphäre gestört sieht. Andernfalls drohe dem Marktleiter eine saftige Anzeige.

    Doch, doch! Hinlänglich bekannt und empirisch belegt: Deutschlands Gesetze und Behördenerlasse sind, wer kann’s nun noch leugnen, doch sehr debil und schizophren. Keine andere Nation kann das so gut wie diese.

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