Videoüberwachung im Aufzug : Rechtswidrig!

CCTV-NeinDanke/ März 25, 2019/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und Schmierereien gekommen ist. In einer größeren Wohnanlage in Berlin kam es einmalig zu Schmierereien in einem Aufzug. Der Eigentümer unterrichtete die Mieter schriftlich, er werde in

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