Verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorrats­daten­speicherung – Europäischer Gerichtshof verknackt Schweden zu einer Geldstrafe

Datenschutzrheinmain/ Juni 4, 2013/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Mit Urteil vom 30.05.2013 (C-270/11 – http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-05/cp130066de.pdf) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Schweden zur Zahlung einer Millionenstrafe verurteilt. Das Land hatte die umstrittene EU-Richtlinie zur Speicherung von Vorratsdaten erst spät umgesetzt. Da die Richtlinie – so der EuGH – sicherstellen solle, dass Daten der elektronischen Kommunikation zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten zur Verfügung stehen, sei ihre verspätete Umsetzung geeignet, sich auf die betroffenen privaten und öffentlichen Interessen auszuwirken.

Die von Schweden geltend gemachten Rechtfertigungsgründe für die verzögerte Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, wonach der Verzug bei der Durchführung der EU-Richtlinie auf „außergewöhnliche interne Schwierigkeiten“, z. B.

  • eine breite politischen Debatte über die Umsetzung der Richtlinie und
  • die Abwägung, wie der Schutz des Privatlebens mit dem Erfordernis der Kriminalitätsbekämpfung zum Ausgleich zu bringen sei

wurden vom EuGH verworfen.

Beim Schutz von Grundrechten – z. B. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung – scheint der EuGH nach diesem Urteil nicht (oder nicht mehr) der richtige Ansprechpartner zu sein. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner 1983 (Urteil zur Volkszählung) und 2010 (Urteil zur Vorratsdatenspeicherung) entwickelten Linie bleibt und dem Grundrechtsschutz einen höheren Wert zubilligt als der EuGH.

 

1 Kommentar

  1. Es gibt sie scheinbar doch, die weißen Raben!

    Jimmy Schulz, Mitglied der FDP und des Dt. Bundestags, hat in einem lesenswerten Beitrag das Urteil des EuGH gegen Schweden kommentiert. Unter der Überschrift „Der Preis der Freiheit“ stellt er u. a. fest:

    „Schweden ist heute in einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren verurteilt worden, einen Pauschalbetrag von 3 Millionen Euro zu zahlen, weil es die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (2006/24/EG) nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Schweden hat also 6 Eurocent pro Einwohner für ein Jahr Freiheit bezahlt.“

    Hier gehts zur Webseite des FDP-MdB: http://jimmy-schulz.netactive.de/der-preis-der-freiheit

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