Verbraucherzentrale: Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von Pokémon Go entsprechen nicht deutschem Recht
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Unternehmen Niantic , Entwickler und Verkäufer der Spiele-App Pokémon Go wg. insgesamt 15 vd. Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Werde die nicht abgegeben, wird die Verbraucherzentrale eine Klage prüfen.
In einer Pressemitteilung der vzbv vom 20.07.2016 wird erklärt: „Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die… zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen… die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden…“