Verbraucherzentrale: Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von Pokémon Go entsprechen nicht deutschem Recht

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2016/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Unternehmen Niantic , Entwickler und Verkäufer der Spiele-App Pokémon Go wg. insgesamt 15 vd. Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung  aufgefordert. Werde die nicht abgegeben, wird die Verbraucherzentrale eine Klage prüfen. In einer Pressemitteilung der vzbv vom 20.07.2016 wird erklärt: „Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen

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;-) Warnung vor Pokémon Go ;-(

Datenschutzrheinmain/ Juli 15, 2016/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Polizeipräsidium Trier meldet am 15.07.2016:  „Festnahme nach ‚Pokémon Go‘: …Wer mit Haftbefehl gesucht wird hält sich gewöhnlich versteckt und meidet unnötige Aufenthalte in der Öffentlichkeit, um der Polizei nicht ins Netz zu gehen. Ein mit Haftbefehl gesuchter 18jähriger nahm jedoch das Risiko in Kauf, sich am heutigen Vormittag offen durch das Stadtgebiet Trier zu bewegen, da er das neue

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