Rolf D. Lenkewitz, (Systemadministrator), engagierter und kenntnisreicher Gegner des telematischen Systems im Gesundheitswesen, hatte im Juli 2015 vor dem Sozialgericht Augsburg eine Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk) eingereicht. Am 01.02.2017 war Termin zur mündlichen Verhandlungvor dem Sozialgericht Augsburg. Der Kläger hat jetzt das Urteil (Aktenzeichen: S10 KR 280/15) und das Verhandlungsprotokoll auf der Homepagemeinegklage.de veröffentlicht.