Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen

Gesunde_daten/ September 26, 2020/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0 comments

Der Klägerin steht als Patientin neben der spezialgesetzlichen Regelung des § 630g BGB auch ein Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegenüber der Beklagten zu… Der Anwendungsbereich der DGSVO ist bei der Speicherung im Rahmen der Gesundheitsbehandlung erhobenen Daten erfüllt. Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt es nicht darauf an, für welchen Zweck (hier zivilrechtliche Haftungsansprüche) der Auskunftsanspruch geltend gemacht wird… Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Tätigkeit der Beklagten als Gesundheitsdienstleister, die ausdrücklich in dem Erwägungsgrund (63) der Einleitung des DGSVO genannt sind. Die Anwendbarkeit der DGSVO ist mithin gegeben…“ (Urteil, Seite 4).

Das Gericht hat daher das Krankenhaus verurteilt, der Klägerin eine unentgeltliche Auskunft über die Klägerin bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten durch Übermittlung der vollständigen Behandlungsdokumentationen im pdf-Format für den Behandlungszeitraum  zu erteilen.

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