„Unsicherheiten beim TI-Anschluss“ – eine Pressemitteilung der gematik und ihre Übersetzung ins Alltagsdeutsch

Gesunde_daten/ Mai 13, 2019/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 1Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 25.04.2019 nahm die Gematik Stellung zu Berichten über Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Nachstehend der Wortlaut dieser Erklärung, verbunden mit einer Übersetzung in verständliches Alltagsdeutsch.

„Der gematik sind derzeit keine verbindlichen Zahlen bekannt, die sich auf Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur durch Dienstleister vor Ort beziehen. Daher kann momentan keine valide Aussage zu in den Medien dargestellten Fällen getroffen werden.“

Wir bestreiten nicht, dass es die genannten Probleme gibt, kennen aber nicht deren Umfang.

Die gematik ist – auch im Austausch mit den Herstellern und anderen Institutionen – um Klärung bemüht, ob es sich um Einzelfälle handelt, die gegebenenfalls lokal bzw. lokalisierbar sind, oder um ein systematisches Problem beim TI-Anschluss einer medizinischen Einrichtung. Unabhängig davon wird die gematik auf die Hersteller zugehen und auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten – etwa über das Fachportal (https://fachportal.gematik.de/) und unterstützende Materialien – auf weitere Beratung und Information der Dienstleister vor Ort und der IT-Dienstleister von medizinischen Einrichtungen hinwirken. Sorgen und Berichte Dritter über Unsicherheiten bei TI-Anschlüssen nimmt die gematik ernst.“

Wir wissen noch nicht, wie das Problem gelöst werden kann, möchten aber um Ruhe bitten. Es wird schon nicht so schlimm sein.

Klar ist aber auch: Der Konnektor ist nicht das Problem. Mit dem Konnektor kann die Sicherheit in einer Praxis gestärkt werden. Auch die technische Frage des Installationsweges – ob in Reihenschaltung oder im Parallelbetrieb – ist nicht das Problem. Entscheidend ist der richtige Umgang mit den technischen Gegebenheiten vor Ort und auch das enge Zusammenspiel aller an einer Praxis-IT beteiligten Dienstleister. Dafür ist Aufklärungsarbeit, idealerweise ein einheitlicher Kenntnis- und Verfahrensweg beim TI-Anschluss einer medizinischen Einrichtung sowie eine ausführliche und transparente Dokumentationen der Handhabung hilfreich.“

Sollte es wirklich Probleme geben, dann sind daran vor allem die Techniker vor Ort und die Ärzte selbst schuld.

Die gematik hat hierbei aufgrund ihrer gesetzlich geregelten Zuständigkeit nur begrenzten Einfluss und keine Regulierungsmöglichkeiten. Sie bietet aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmögliche Unterstützung an, damit DvO und IT-Services einer medizinischen Einrichtung künftig noch besser Hand in Hand arbeiten können.“

Wir waschen unsere Hände in Unschuld!

Insgesamt: Eine erbärmliche Aussage vor dem Hintergrund einer 14-jährigen Tätigkeit der gematik und der Verausgabung von bisher ca. 2 Mrd. € an Versicherungsgeldern für die Telematik-Infrastruktur.

1 Kommentar

  1. Und genauso wird es in ein paar Jahren aussehen, wenn die Daten im Netz auftauchen. Wer kann verklagt werden?

    Die gematik: „Also wir stellen nur die Datenautobahn. Wir können nur regulierend eingreifen! Wir haben zwar volle Konzeptionsmöglichkeiten gehabt, aber das Datenleck ist nicht unsere Schuld!“

    Bertelsmann: „Sorry, wir stellen nur die Server und speichern, was uns aufgetragen wurden. Wenden Sie sich an die Entwickler der TI, die gematik. Nicht unsere Schuld.“

    Die Anschlusstechniker/Dienstleister: „Nöö, wir doch nicht, wir haben nur diese komische Box da angeschlossen. Wir speichern doch keine Daten, die jetzt geklaut wurden. Nicht unsere Schuld.“

    Die Krankenkassen: „Also echt jetzt. Was haben wir denn mit der TI zu tun? Wir wurden doch auch nur gesetzlich dazu gezwungen. Das wahre Opfer sind doch eigentlich wir. Nicht unsere Schuld.“

    Alle Ärzte: „Tja, gesetzlich dazu gezwungen worden, gesetzlich verantwortlich (§203 StGb), aber keine Möglichkeit mitzuwirken. Da werde wohl ich in den Knast gehen und Entschädigungen zahlen müssen.“

    Solange die Haftungsfrage der TI nicht vollends geklärt ist, wird JEDER Beteiligte die Schuld von sich weisen (können), respektive auf die Ärzte zeigen. Nach 14 Jahren wurde nicht einmal darüber nachgedacht, wer für welchen Bereich rechtlich haftbar gemacht werden kann. Mit §203 StGb ist bereits der Arzt vollumfänglich verantwortlich, wenn etwas mit den Daten passiert. So schnell wird dieses Gesetz nicht geändert.

    Und das jetzt die Verantwortung bei den Ärzten liegen soll (ist ja ihr Netzwerk), ist das allermieseste Verhalten! Extra zertifizierte Techniker sollen/müssen den Anschluss an die TI machen und es wird vom Arzt erwarten, dass er die Technik besser versteht, als der zertifizierte Techniker. Macht der per Gesetz notwendige Techniker Fehler, ist der Arzt dran. Wer diese Gesetze erlassen hat, hat absolut kein soziales Verantwortungsgefühl oder Gewissen.

    Und über die Notwendigkeit den Datendiebstahl vor Gericht bis ins kleinste Detail nachzuweisen, wo und wie die TI gehackt wurde, brauchen wir erst garnicht reden. Auch hier werden alle Beteiligten abwiegeln und bestimmt nicht zur Aufklärung beitragen.

    Bei den aktuellen Klagen gegen die eGK/TI ist schon lange ersichtlich, wie sehr die Gericht bemüht sind, NICHT zur Aufklärung der Sicherheit der TI beizutragen.

    Ich bedaure die folgenden Generationen, die darunter ihr Leben lang leiden werden, wenn es jetzt nicht aufgehalten wird.

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