Universität Kassel: EU-Datenschutz-Grundverordnung „weitgehend wirkungslos“ und „hohe Rechtsunsicherheit“
Eine am 27.09.2016 veröffentlichte rechtswissenschaftliche Untersuchung der Universität Kassel bescheinigt der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weitgehende Wirkungslosigkeit. Drei Punkte werden in der Kritik hervorgehoben:
- Die Verordnung enthalte mehr als 70 Öffnungsklauseln, die es denitgliedstaaten ermöglichten, bestehende Datenschutzregeln beizubehalten oder neue zu erlassen. Dadurch komme es in allen Mitgliedstaaten erneut zu unterschiedlichen Regelungen.
- Die Verordnung enthalte zu vielen Fragen nur sehr abstrakte Antworten; dadurch würden Wirtschaft, Behörden und Gerichte in jedem Mitgliedstaat die Regelung sehr unterschiedlich anwenden.
- Schließlich seien die Regelungen so technikneutral, dass sie die Risiken der Informationstechnik nicht ausreichend erfassen: „Alle modernen Herausforderungen für den Datenschutz wie Soziale Netzwerke, Big Data, Suchmaschinen, Cloud Computing, Ubiquitous Computing und andere Technikanwendungen werden vom Text der Verordnung ignoriert“, kritisiert der Kasseler Jurist Prof. Dr. Alexander Roßnagel, unter dessen Leitung die Studie entstanden ist.
Die VerfasserInnen der Studie appellieren an den deutschen Gesetzgeber, die unübersichtliche Gemengelage aus neuen europäischen Regelungen und weitergeltendem deutschem Recht aufzulösen. „Hier muss der deutsche Gesetzgeber neue angepasste Regelungen treffen“, fordert Roßnagel. „Die Ergebnisse unserer Studie sind zugleich Empfehlungen, wie diese klärenden Regelungen aussehen sollten: Sie sollten – soweit möglich – das Datenschutzniveau in Deutschland wahren und notwendige Umstellungen bei allen Beteiligten reduzieren. Außerdem sollten sie Lücken und Schwachstellen der Verordnung ausgleichen und das Datenschutzrecht auf die neuen Risiken der modernen Informationstechnik einstellen.“
Da bin ich ja mal auf die Gesetzgebung gespannt. Hier werden wir uns wohl sehr einmischen müssen
Grüße
Uli