Ungenügende Frankfurter Informationsfreiheitssatzung: Römerkoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt erkennt Nachbesserungsbedarf

Transparenz/ Juli 17, 2023/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0 comments

Mit „Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 24 Betreff: Infiormationsfreiheitssatzung“ hat der Magistrat der Stadt Frankfurt den Stadtverordneten und der interessierten Öffentlichkeit seinen Vorschlag für eine „Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main vorgelegt. Nach Beratung in zwei Ausschussitzungen am 27. und 28.03.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Satzungsentwurf am 30.03.2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Grünen, SPD, FDP, Volt sowie der Oppositionsfraktionen CDU und AfD dem Satzungsentwurf zugestimmt. Am 01.04.2023 ist die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt in Kraft getreten.

In der Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.03.2023 suchten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erneut das Gespräch mit den Stadtverordneten. Leider vergeblich. Mehrheitlich unterstützten sie die Position der anwesenden Digitalisierungs-Dezernentin O‘Sullivan (Dezernat V – Volt), wonach es zu dem vorgelegten Satzungentwurf keine Alternative gäbe. Sie nahm dabei Bezug auf eine Stellungnahme des Rechtsamts der Stadt Frankfurt. Kritische Nachfragen kamen lediglich von den Stadtverordneten Monika Christann (Linke) und Nico Wehnemann (Fraktion).

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte im Vorfeld der Beschlussfassung mir einem Schreiben an die Fraktionen u. a. festgestellt:

  • Eine Informationsfreiheitssatzung, die lediglich Bezug nimmt auf die Regelungen in §§ 80 – 89 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), kann diesen Maßstäben in keiner Weise genügen. Eine pro-aktive Veröffentlichung von Unterlagen, wie beispielsweise im Hamburger Transparenzportal, wird mit dem nun vorgelegten Satzungsentwurf bei weitem nicht erreicht.
  • Was zudem sofort ins Auge fällt und so nicht hinnehmbar ist, ist die geplante Kostenregelung: Im Vortrag des Magistrats wird erklärt: ‚Es ist beabsichtigt… für die Erteilung von Auskünften keine Kosten zu erheben, solange eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht feststellbar ist.‘ Im Entwurf der Informationsfreiheitssatzung liest sich dies aber nun völlig anders: ‚Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie eine Einsichtnahme in die Dateien und Akten vor Ort nach Terminabsprache sind kostenfrei. Für alle sonstigen Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main erhoben. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen.‘
  • Aus dem Vortrag des Magistrats geht auch hervor, dass – sollte der Satzungsentwurf wie vom Magistrat vorgeschlagen beschlossen werden – mit weiteren bürokratischen Hürden bei der Bearbeitung von Informationsfreiheitsanfragen zu rechnen ist…“

Kritik scheint zu wirken!

Mit Etatantrag vom 16.06.2023 (E 163) fordern die Fraktionen der Römerkoalition jetzt Nachbesserungen an der gerade eben beschlossenen Satzung:

  1. Bisher sind die im Auftrag des Landes Hessen erhobenen Informationen von der Satzung ausgeschlossen. Diese soll zum 01.01.2025 unter „§ 1 Anwendbarkeitserklärung“ angepasst werden an die Empfehlung des hessischen Datenschutzbeauftragten, wonach der Informationsfreiheitsanspruch grundsätzlich auf alle bei der Stadt Frankfurt vorliegenden Informationen (d. h.: auch denen aus der Auftragsverwaltung für das Land Hessen) ausgedehnt wird.
  2. Es soll noch in diesem Jahr eine halbe Planstelle als Ombudsstelle geschaffen und besetzt werden.
  3. Im Haushaltsplan 2023 sollen einmalig 20.000 € eingestellt werden, mit denen anfallende Kosten für Auskünfte nach § 2 der Satzung beglichen werden sollen, anstelle sie Auskunftssuchenden in Rechnung zu stellen.
  4. Der Magistrat wird darüber von den Fraktionen der Römerkoalition hinaus gebeten, eine Anschlussregelung für die kommenden Jahre zu erarbeiten, die den Bürger*innen im Regelfall kostenfreie Anfragen im Rahmen der Satzung ermöglicht.

Verbesserungen, die überfällig sind!

Was mit diesen Nachbesserungen aber noch immer nicht erreicht wird, ist die pro-aktive Veröffentlichung von Unterlagen, wie beispielsweise im Hamburger Transparenzportal“, die von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, aber auch von anderen bürgerrechtlichen Gruppen und von Stadtverordneten mehrerer Oppositionsfraktionen gefordert wird.

 

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