Trotz Videoüberwachung und Waffenverbotszone: Mann stirbt im Bahnhofsviertel in Frankfurt durch Messerstiche
Das meldet die Frankfurter Rundschau am 08.03.2024 und stellt fest: „Der Tatort liegt in der Waffenverbotszone, in der Messer zu dieser Tageszeit verboten sind, und gleichzeitig im Sichtbereich der Videoüberwachung, die Anfang des Jahres in der Kaiserstraße, Ecke Moselstraße in Betrieb genommen wurde“.
Dies ist innerhalb weniger Monate der zweite Vorfall, bei dem ein Mensch in Hessen unter den Augen polizeilicher Videoüberwachungskameras zu Tode kam. Zuletzt war dies im November 2023 in Darmstadt passiert.
Die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Frankfurt vom 08.03.2024 berichtet lediglich über den Sachverhalt „Tötungsdelikt – 29-Jähriger festgenommen“, unterlässt aber jeglichen Hinweis darauf, dass die Tat in der kürzlich proklamierten Waffenverbotszone und unter den Augen von Videoüberwachungskameras neuester Bauart geschah. Die Frankfurter Rundschau zitiert zu diesem Sachverhalt den neuen hessischen Innenminister Roman Poseck mit der Aussage, dies sei ein „Rückschlag“.
Ganz anders der Tenor von zwei anderen Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Frankfurt aus den letzten Tagen:
- Ebenfalls am 08.03.2024 wird stolz mitgeteilt: „Festnahme eines Räubers – Identifizierung durch die Videoschutzanlage… nahmen Polizeibeamte einen Räuber in der Elbestraße fest. Mit Hilfe der Videoschutzanlage konnte der Tatverdächtige im Nachgang identifiziert und lokalisiert werden…“
- Auch eine Pressemitteilung vom 13.03.2024 preist den Nutzen der euphemistisch Videoschutzanlage genannten Überwachungskameras: “Mehrere Festnahmen unter Zuhilfenahme der Videoschutzanlage… Polizeibeamten gelang… die Festnahme von insgesamt drei Männern nach versuchtem gemeinschaftlichen Raub und räuberischem Diebstahl, jeweils im Bereich der Kaiserstraße… Der 30-Jährige flüchtete daraufhin zunächst, konnte aber im späteren Verlauf über die Videoschutzanlage identifiziert und dann durch Polizeibeamte festgenommen werden… Um 21:20 Uhr griffen ein 21-jähriger Mann und ein 39-jähriger Mann ebenfalls in der Kaiserstraße einem 41-Jährigen zunächst in die Jackentasche. Als sich dieser wehrte, brachten sie ihn gewaltsam zu Boden und schlugen ihn auch im Zuge dessen… Ebenfalls nach Sichtung der Videoschutzanlage gelang es Beamten die Täter zu identifizieren und im Verlauf der Nacht im Bahnhofsgebiet festzunehmen…“
Stellen sich abschließend zwei Fragen:
- Sind dies Beispiele selektiver (interessengeleiteter) Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Frankfurt?
- Ist der Ausbau der Videoüberwachung lediglich zur Stärkung des subjektiven „Sicherheitsgefühl“ geeignet, kann aber ernsthafte Gefahren für Leib und Leben nicht verhindern?