Trotz Videoüberwachung: Mit dem VW-Bus ins Schaufenster eines Frankfurter Juweliers gefahren
Journal Frankfurt meldet am 18.10.2017: „Die Fensterscheibe bei Juwelier Wempe an der Hauptwoche wurde mit Wucht nach innengebogen, als am Mittwochmorgen vermutlich zwei Täter rückwärts mit einem VW-Bus hinfuhren… Zwar verursachte der Aufprall einen ordentlichen Sachschaden, die Polizei geht jedoch nicht davon aus, dass die beiden Täter Beute mitnehmen konnten. Vermutlich gestört durch Zeugen, ergriffen die beiden Tatverdächtigen zu Fuß die Flucht und ließen den VW-Bus stehen…“
Was in Journal Frankfurt nicht zu lesen ist: Die Fassade des Juweliergeschäfts wird von 5 Dome-Kameras komplett überwacht.
Eine der 5 Dome-Kameras an der Fassade von Juwelier Wempe, An der Hauptwache 7
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte wg. dieser Kameras bereits im Jahr 2013 eine Beschwerde an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde gerichtet. Diese teilte im April 2014 als Ergebnis mit: „Da die Außenkameras… auch in großem Umfang öffentlichen Straßenraum erfassten haben wir das Unternehmen zur Sicherstellung einer datenschutzkonformen Videoüberwachung aufgefordert, die Kameras im Außenbereich so auszurichten, dass lediglich ein maximal ein Meter breiter Streifen der vor den Schaufenstern und Eingängen liegenden öffentlichen Flächen beobachtet und aufgezeichnet wird.“
Beschwerden gegen überbordende Videoüberwachung können Abhilfe schaffen, wie dieses Beispiel zeigt.
Zur Illustration der Wirksamkeit von Videoüberwachung zur Vorbeugung von Straftaten ist das Beispiel ebenso geeignet…