Transparenter Staat statt Amtsgeheimnis – Informationsfreiheit jetzt auch in Österreich?

Transparenz/ Januar 25, 2024/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Internationales/ 0 comments

Seit mehr als 200 Jahren gibt es in Österreich das Amtsgeheimnis und seit mindestens 30 Jahren wird dort über seine Abschaffung und über Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung debattiert. Darüber informiert die österreichische Bürgerrechts- und Datenschutz-Organisation epicenter.works (früher: Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich) in einem aktuelen Beitrag auf ihrer Homepage.

Das Amtsgeheimnis normiert in Österreich eine Geheimhaltungspflicht aller staatlichen Ebenen und ihrer Behörden gegenüber der Bevölkerung. Es ist seit 1925 in Art. 20 Abs. 3 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes verankert. Österreich ist damit in Europa das einzige demokratisch verfasste Staatswesen, in dem Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen ausgeschlossen sind.

In den meisten Staaten dieser Welt (in Europa geregelt in derKonvention No. 205 des Europarats – Tromsö-Konvebtion) gilt statt der Verschwiegenheitspflicht und dem Amtsgeheimnis ein Grundrecht auf Informationsfreiheit, auch wenn es – wie z. B. in Hessen – sehr stark eingeschränkt ist. Die Idee hinter Informationsfreiheit und Transparenz:

1. Die Bevölkerung ist nicht Untertan, sondern Souverän.

2. Da Macht Kontrolle braucht, muss der Staat transparent sein.

Nach jahrelangen politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen könnte sich jetzt auch in Österreich eine Änderung durchsetzen. Mit einer Reform soll in Österreich ein Grundrecht auf Zugang zu Information geschaffen werden. Epicenter.works hat in einem Hearing des Verfassungsausschusses auf Mängel des Gesetzentwurfs hingewiesen:

  • Der schwerwiegendste Mangel ist, dass die Informationsfreiheitmit beliebigen anderen Bundes- oder Landesgesetzenausgehebelt werden kann. So könnten z.B. auch in Zukunft Blackboxen… geschaffen werden, die erstmal jahrelang von der Informationsfreiheit ausgenommen wären.
  • Wenn die Behörde Informationen nicht herausgeben will, dann bleibt nur der Weg zum Verwaltungsgericht. Jedoch fehlt im Gesetz die ausdrückliche Möglichkeit für Richter:innen die Dokumente einzusehen, über deren Herausgabe sie zu entscheiden haben…
  • Außerdem mangelt es immer noch an einer Behörde für Informationsfreiheit, die im Streitfall schnell und kompetent entscheiden könnte…“

Bis Ende Januar soll der Gesetzentwurf den Gesetzgebungsprozess durchlaufen haben und abgestimmt werden.

 

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