Terroristensuche im Betrieb: „Am Schlimmsten ist, dass diese Firmen ihre Beschäftigten unter den Generalverdacht der Terrorfinanzierung stellen. Das ist empörend!“

Datenschutzrheinmain/ Januar 25, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Anfang diesen Jahres wurde öffentlich bekannt, dass die Konzernspitze von Daimler und der Konzernbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, die es dem Konzern erlaubt, die Daten aller Beschäftigten mit den sogenannten Terroristenlisten der EU abzugleichen. An der Daimler-Betriebsvereinbarung wurde in verschiedenen Presseveröffentlichungen Kritik geübt. Jetzt hat sich auch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin in der Stuttgarter Zeitung  kritisch zu Wort gemeldet. In einem Interview stellte sie u. a. fest:

Daimler prüft nicht nur Namenslisten, sondern gleicht die persönliche Daten seiner Beschäftigten ohne jeden Anlass regelmäßig mit Namen ab, die auf ausländischen Sanktionslisten und den sogenannten UN- und EU–Terrorverdachtslisten stehen. Dabei geht’s nicht um das Entdecken von Terroristen, das machen bei uns die Fachleute von Polizei und Verfassungsschutz.

Es geht um die Kontrolle und das Verhindern der Finanzierung von Terrororganisationen; das ist als Ziel nicht zu kritisieren, aber die gesetzlich dazu verpflichteten Banken machen das sowieso – und viel besser als Unternehmen. Deutsche Firmen überweisen Löhne und Gehälter längst auf Konten, schon deshalb ist diese Rasterfahndung unsinnig… Am Schlimmsten ist, dass diese Firmen ihre Beschäftigten unter den Generalverdacht der Terrorfinanzierung stellen. Das ist empörend! Natürlich verletzt das Screening ohne Anlass Grundrechte der Beschäftigten. Und das ohne Not, weil die Unternehmen dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind, sondern ihre wirtschaftlichen Chancen in den USA verbessern und sich in Deutschland Zollvergünstigungen verschaffen wollen…Nachholbedarf besteht bei den Firmenleitungen, die nicht gegen die interne Dienstanweisung des Bundesfinanzministers vorgehen: Die weist die Zollbehörden an, Zollvergünstigungen nur Unternehmen zu geben, die screenen. Dagegen sollten die Firmenchefs bis nach Karlsruhe gehen. Das ist ihnen zu mühsam, da greifen sie lieber in Grundrechte ihrer Beschäftigten ein…“

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