Terrorismusfahndung: Deutscher Anwaltsverein warnt vor biometrischer Videoüberwachung unverdächtiger Personen
Im Zuge der aktuellen Fahndung nach untergetauchten RAF-Mitgliedern werden wieder einmal Forderungen nach einer flächendeckenden Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung laut. Angebliche „Erfolgszahlen“ vermitteln ein falsches Bild, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Pressemitteilung vom 04.03.2023.
Ein solcher Dauer-Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sei nicht hinnehmbar. Angesichts der hohen verfassungsrechtlichen Hürden fehle es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die als Erfolg verkauften Zahlen des Pilotprojekts am Bahnhof Berlin-Südkreuz seien überdies trügerisch.
„Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum gescannt werden, dann liegt darin ein schwerer Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung“, erklärt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV. Nach Ansicht des DAV gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, die eine Gesichtserkennung an öffentlichen Orten rechtfertigt. Dass eine solche geschaffen werden kann, ist angesichts der hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auch zweifelhaft: So warnte Karlsruhe in mehreren Entscheidungen, etwa zur Vorratsdatenspeicherung oder zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen, vor einem nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung.
Unbeantwortet blieben auch stets die Fragen:
- Wie fehleranfällig ist das System?
- Können Missbrauch und Manipulation der Technik verhindert werden?
- Für wie lange, durch wen und wo werden diese Daten gespeichert?