Die Volkszählung 2022: Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt geht in die mündliche Verhandlung

Zensus-neindanke/ Mai 6, 2023/ alle Beiträge, Presse / Termine / praktische Tipps, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

am Donnerstag, den 29. Juni 2023 verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt ab 10:00h mündlich eine Klage wegen der folgenden Punkte: Die Verletzung der Informationspflichten aus dem Art 14 DS GVO im Zusammenhang der Vorabübermittlung von personenbezogenen Daten über alle Bürgerinnen und Bürger (hessische und bundesweit) von den Meldeämtern hin zu den statistischen Erhebungsstellen in den Jahren 2019 und danach im Vorfeld

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Die Volkszählung 2022: In Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt weitet sich der Streit aus

Zensus-neindanke/ September 25, 2022/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Nunmehr geht es nicht mehr nur um die Verletzung von Informationspflichten aus dem Art 14 DS GVO zu der Vorabübermittlung zu Testzwecken zwischen den Meldeämtern und dem Hessischen Statistischen Landesamt in den Jahren 2019 und 2020. Hinzu kommt die Kernfrage: War die Übermittlung von Echtdaten dabei erforderlich und rechtmäßig? Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt angedeutet hatte, dass in dem Streit um

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Die Volkszählung 2022: Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt geht in die nächste Runde

Zensus-neindanke/ Juli 2, 2022/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Zu Erinnerung: Kern der Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ist die Verletzung der Informationspflichten aus dem Art 14 DS GVO zu der Vorabübermittlung zu Testzwecken zwischen den hessischen Meldeämtern und dem Hessischen Statistischen Landesamt in den Jahren 2019 und 2020. Erwartungsgemäß beruft sich das Statistikamt auf sein Statistikprivileg aus dem Art 14 (5) DS GVO. Insbesondere behauptet es,

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DieVolkszählung 2022: Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt…

Zensus-neindanke/ April 10, 2022/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 2Kommentare

… wegen verweigerter Informationen Das Zensusgesetz 2022 sieht neben einer Haushaltsbefragung mit Fragbögen und damit einen Besuch von ca. 10% der Wohnbevölkerung des Landes durch Erhebungsbeauftragte, auch einen Registerabgleich vor. Dieser Registerabgleich, der alle Bürger abdeckt, sollte durch eine Vorabübermittlung mit Stichtag zum 13.01.2019 getestet werden. Die Einzelheiten regelt der § 9a Zensusvorbereitungsgesetz 2022. Mit Auskunfts- und Informationsbegehren gem. Art.

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Zensus 2021 – massive Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zensus-neindanke/ Mai 10, 2019/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (BT-Drs. 19/8693) ist bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses am 06.05.2019 auf massive Kritik gestoßen. Der Zensus 2021 soll eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen beinhalten. Wie der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021

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Zensus 2021: Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen

Datenschutzrheinmain/ Februar 28, 2019/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Die Bundesregierung hat am 27.02.2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Volkszählung im Jahr 2021 organisiert werden soll. Wie schon im Jahre 2011 soll eine „registergestützte Erhebung“ zur Grundlage für die statistischen Erhebungen werden. Dazu sollen insbesondere Melderegisterdaten genutzt werden. Zusätzlich ist eine „Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis“ vorgesehen, um die Informationen abzugleichen und zusätzliche zu erheben. Der Entwurf eines Gesetzes zur

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Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021 leider erfolglos

Datenschutzrheinmain/ Februar 7, 2019/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Mit einem am 07.02.2019 veröffentlichtem Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvQ 4/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, Paragraf 9a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14.01.2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 außer Kraft zu setzen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die

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Keine zentrale Meldedatenbank zur Vorbereitung des Zensus 2021

Datenschutzrheinmain/ Januar 12, 2019/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Um die massenweise Übermittlung von Meldedaten im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 2021 zu verhindern, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 10.01.2018 einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. „Es ist völlig überflüssig, für einen bloßen Test die Meldedaten von über 82 Millionen Menschen in Deutschland an einer Stelle zusammenführen“, sagt Malte Spitz, Generalsekretär der GFF und einer der Antragsteller.

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Keine zentrale Meldedatenbank zur Vorbereitung des Zensus 2021 – Unterstützen Sie die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor dem Bundesverfassungsgericht

Datenschutzrheinmain/ Dezember 23, 2018/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Ein im Schnellverfahren durch den Bundestag geschleustes Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021, das am 01.01.2019 in Kraft tritt bestimmt, dass zum Stichtag 13.01.2019 alle deutschen Meldeämter umfassende Datensätze zu allen bei ihnen gemeldeten Personen an die statistischen Ämter der Länder übermitteln sollen. Damit wird das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 um einen § 9a ergänzt, der in den Absätzen 2 – 4 umfangreiche Listen

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Neue „Volkszählung“: Der Zensus 2021 steht vor der Tür – erster „Probelauf“ am 13. Januar 2019

Datenschutzrheinmain/ September 4, 2018/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 1Kommentare

Die Bundesregierung hat am 16.08.2018 einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021“ (Bundestags-Drucksache 19/3828) vorgelegt. In der Vorlage wird  ausführt, dass bereits zum Stichtag 13.01.2019 in einem sogenannten Testdurchlauf die Meldedaten aller Menschen in Deutschland  von den Meldebehörden mit Klarnamen an die jeweiligen Statistischen Landesämter übermittelt werden sollen. Zu diesem Zweck soll das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 um einen § 9a ergänzt

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