„Dieser Briefkasten wird videoüberwacht“
Irgendwo in Frankfurt… „…Da bleibt Dir doch die Spucke weg!“
Irgendwo in Frankfurt… „…Da bleibt Dir doch die Spucke weg!“
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich am 26.05.2014 mit einem Schreiben an den Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch gewandt und diesen aufgefordert, die Videoüberwachungsanlagen, die in Frankfurt den öffentlichen Straßenraum überwachen, einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Am 15.05.2014 hat der Hessische Landtag mit Zustimmung aller Fraktionen einem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zugestimmt, wonach der Hessische Landtag „einer widerrechtlichen Überwachung des öffentlichen Straßenraums durch privat betriebene Überwachungsanlagen… eine klare Absage“ erteilt. Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion basiert auf einer Anregung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, die im März 2014 allen Landtagsfraktionen die Forderung unterbreitet hatten, dass die Behörden des
Eine Münchnerin brachte an der Eingangstür ihrer im Erdgeschoß liegenden Etagenwohnung im Stadtgebiet von München einen elektrischen Video-Türspion an. Die Kamera wurde von der Vermieterin bei einer Hausbegehung entdeckt. Die Mieterin wurde aufgefordert, die Kamera zu entfernen, da die Überwachung des Hauseingangs durch die Kamera einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitmieter und Besucher darstelle. Die Mieterin war der
Aus der Frankfurter Rundschau vom 17.05.2014 Bleibt die Frage: Ist das geschilderte Verhalten von der Zweckbestimmung der umfangreichen Videoüberwachung im Frankfurter Gerichtsviertel gedeckt?
Nach einigen Medienberichten zu Folge, z.B.: http://www1.wdr.de/themen/panorama/bodycampolizei100_lpic-2_lupe-true.html weitet seit heute (Freitag, 2.5.2014) die Hessische Polizei in Frankfurt am Main und in Offenbach ihre Videoüberwachung durch Kameras aus, die am Körper des/ der PolizistIn getragen wird – daher „Body-Cam“. Rechtgrundlage hierfür ist der § 14 (6) des Hessischen Polizeigesetzes (HSOG). Hiernach ist eine solche Überwachung nur in solchen Brennpunkten zulässig, in
Manchmal dauert es etwas länger, aber am Ende wird es gut – und illegale Videoüberwachung muss beendet werden. So jetzt auch bei der Firma Merz Pharma im Frankfurter Nordend. An einer belebten Kreuzung mit U-Bahn-Haltestelle und einem Supermarkt hat das Unternehmen ungeniert den öffentlichen Straßenraum beobachtet. Einem Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fiel das auf. Es wandte sich
Die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung präsentierte im Juli 2013 unter der Überschrift „Wie Kameras unser Verhalten verändern“ eine interaktive Karte (http://www.sueddeutsche.de/bayern/videoueberwachung-in-bayern-hier-werden-sie-ueberwacht-1.1735925), auf der erkennbar ist, wo in Bayern von wem zu welchem Zweck wie viele Videoüberwachungsanlagen betrieben werden. Grundlage dieser Karte war eine Tabelle, die das Bayerische Staatsministerium des Innern zusammengestellt und am 01.02.2013 in einer Landtagsdrucksache (http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0015571.pdf) veröffentlicht hatte.
Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch bezeichnete bei der Präsentation seines Tätigkeitsberichts für 2013 (http://www.datenschutz.hessen.de/tb42inhalt.htm#entry3988) vor wenigen Tagen die Zunahme von Videoüberwachung im öffentlichen Straßenraum als „Dauerbrenner“ und „Sorgenkind“. In Bäckereien, Friseursalons, Kindergärten und Schulen, Sauna- und Umkleidebereichen, Stadthallen, denkmalgeschützten Einrichtungen und sogar im Wald würden immer mehr elektronische Augen installiert, stellte er fest. In den Kapiteln „3.3.5.2 Videoüberwachung
Der Düsseldorfer Kreis, 2013 als Gremium für Kommunikation, Kooperation und Koordinierung der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gegründet, hat eine Broschüre mit Empfehlungen und Hinweisen zum Thema „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ veröffentlicht. Die Empfehlungen sind hier im Wortlaut nachlesbar: OH-VÜ-durch-nicht-öffentliche-Stellen-2