Landesdatenschutzbeauftragter lehnt polizeiliche Videoüberwachung in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) wg. Rechtswidrigkeit ab
In einer Pressemitteilung vom 10.01.2019 erklärt Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu der auf dem Schweriner Marienplatz stattfindenden Videoüberwachung: „‚Die Videoüberwachung auf dem Marienplatz ist rechtswidrig, weil eine angemessene Sicherheit der dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet ist.‘ Rechtswidrig sei insbesondere das ‚Wie‘ der Videoüberwachung. Die Aufnahmen der acht auf dem Marienplatz installierten