Videoüberwachung von Beschäftigten – Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg kritisiert Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Aktenzeichen: 8 AZR 421/17) entschieden, dass Datenerhebungen, die weniger schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, auch ohne Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts zulässig sein können. Dies gelte insbesondere für offene Überwachungsmaßnahmen (auch mittels Videoüberwachungsanlagen), die keinen Arbeitnehmer pauschal unter Verdacht stellen und der Verhinderung von Pflichtverletzungen dienen sollen. Das BAG erklärte