Kennzeichung chronisch Kranker auf Elektronischer Gesundheitskarte – Verfassungsbeschwerde eingelegt

Datenschutzrheinmain/ März 18, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

IT-Ingenieur Rainer K. hat beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Kennzeichnung von Behandlungsprogrammen auf der Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) eingereicht. “Diese Speicherung ist mangels Rechtsgrundlage illegal” erklärt sein Anwalt Jan Kuhlmann, zugleich Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V.. “Alle Daten, die auf der EGK gespeichert werden dürfen, sind im Sozialgesetzbuch V aufgelistet. Eine Kennzeichnung der Teilnehmer an Behandlungsprogrammen der Krankenkassen

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Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes

Datenschutzrheinmain/ August 6, 2017/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl von exzessiven Überwachungsvorschriften des am 01.08.2016 in Kraft getretenen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) eingereicht. Mit diesem Gesetz stattet der Freistaat Bayern seinen Inlandsgeheimdienst mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Arsenal an Überwachungsbefugnissen aus, das ohne effektive rechtsstaatliche Kontrolle nach Gutdünken eingesetzt werden soll: Präzedenzlos ist das Zugriffsrecht

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Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung – jetzt unterstützen!

Datenschutzrheinmain/ November 22, 2016/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Am 28.11.2016 wird digitalcourage e. V., vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Meinhard Starostik und unterstützt von mehr als 28.000 BürgerInnen dieses Landes Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Demonstration am 30.05.2015 in Frankfurt Hintergrund: Ab 1. Juli 2017 müssen alle Telefon- und Kommunikationsanbieter auf Vorrat speichern, wann wer mit wem wo kommuniziert. Das gilt nicht

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