Kennzeichung chronisch Kranker auf Elektronischer Gesundheitskarte – Verfassungsbeschwerde eingelegt
IT-Ingenieur Rainer K. hat beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Kennzeichnung von Behandlungsprogrammen auf der Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) eingereicht. “Diese Speicherung ist mangels Rechtsgrundlage illegal” erklärt sein Anwalt Jan Kuhlmann, zugleich Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V.. “Alle Daten, die auf der EGK gespeichert werden dürfen, sind im Sozialgesetzbuch V aufgelistet. Eine Kennzeichnung der Teilnehmer an Behandlungsprogrammen der Krankenkassen