Verbraucherzentrale positioniert sich zur Digitalisierung im Gesundheitswesen – auch zum Nutzen der PatientInnen?

Datenschutzrheinmain/ Oktober 23, 2016/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 1Kommentare

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auf einer Tagung am 19.10.2016 zum Thema „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Aus PatientInnensicht betrachtet muss man den Eindruck gewinnen, dass die vom vzbv vertretenen Positionen mindestens ambivalent sind. Sie können durchaus auch als „Schützenhilfe“ für die eGk- und E-Health-Protagonisten verstanden und ge- und mißbraucht werden. Schon der wiederholte positive Bezug auf

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Verbraucherzentrale: Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von Pokémon Go entsprechen nicht deutschem Recht

Datenschutzrheinmain/ Juli 20, 2016/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Unternehmen Niantic , Entwickler und Verkäufer der Spiele-App Pokémon Go wg. insgesamt 15 vd. Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung  aufgefordert. Werde die nicht abgegeben, wird die Verbraucherzentrale eine Klage prüfen. In einer Pressemitteilung der vzbv vom 20.07.2016 wird erklärt: „Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen

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Facebook-Like-Buttons auf Firmenwebsites – Verstoß gegen Verbraucher-Datenschutz

Datenschutzrheinmain/ März 9, 2016/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Stellungnahme vom 09.03.2016 mitgeteilt: „Unternehmen dürfen den ‚Gefällt-mir Button‘ von Facebook nicht ohne Einwilligung der betroffenen Seitenbesucher und ohne Angabe über Zweck und Funktionsweise des Buttons auf ihren Webseiten integrieren. Unterbleiben dort die erforderlichen Hinweise auf die bereits bei bloßem Seitenaufruf erfolgende Datenübermittlung an Facebook und fehlt es am entsprechenden Einverständnis der Nutzer, sind

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Landgericht Berlin stellt fest: Datenschutzregeln und Nutzungsbestimmungen von Google entsprechen in vielen Punkten nicht den daten- und verbraucherschutzrechtlichen Normen

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.11.2013 (AZ: 15 O 402/12) 25 Klauseln der Datenschutz­erklärung und der Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig erklärt. Die Klauseln seien zu unbestimmt formuliert und schränkten Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Dem Urteil ging eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen voraus. Zwei Beispiele sollen den fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Umgang mit Kundendaten illustrieren: