Rabatt für gesittetes Fahren Teil V
Es wird gesagt:
Der Kfz-Fahrer soll „frei wählen können, ob und welche Daten er dem Hersteller zur Verfügung stellt. Er braucht Wahlfreiheit für den Datentransfer“, sagt Thomas Burkhardt, ADAC Vizepräsident für Technik. Die Kfz-Versicherer beobachten derweil diese
Unter dieser Überschrift veröffentlichte die intersoft consulting services AG am 12.10.2016 einen interessanten Beitrag auf ihrer Homepage. Allen Menschen, die mindestens einen Newsletter – insbesondere von privatwirtschaftlichen Unternehmen – beziehen sind gut beraten, sich in diesem Beitrag zu informieren, was mit dem Öffnen eines Newsletter und seiner verschiedenen Inhalte an Daten an den Newsletter-Versender übermittelt wird bzw. übermittelt werden kann.
„Die derzeitige Planung ist, dass alle Neufahrzeuge, die ab 2018 in der EU zugelassen werden, mit dem eCall ausgestattet sind.“ Zitiert aus: http://www.sueddeutsche.de/auto/kfz-versicherungen-der-spion-kommt-ins-auto-1.2547705 Die eCall-Funktion hat den vordergründigen Zweck eine selbstständige Alarmfunktion bei einem Unfall auszulösen, damit die Helfer schneller am Unfallort sind. Es muss die Frage gestellt werden, wie realistisch ist dieses Argument oder ist es nur ein
Der Grund, warum diese Datensammeltechnik forciert wird, ist vielschichtig. Die Versicherungsbranche hat ein starkes Eigeninteresse an diesen Daten. Sie steht mit der Autoindustrie in starker Konkurrenz, weil die Autoindustrie selbst Autopolicen mit dem Verkauf ihrer Fahrzeuge gemeinsam zu günstigen Konditionen anbietet. Sie ist gegenüber den Versicherungen der Auffassung, dass die Daten, die in den Fahrzeugen anfallen, ihnen gehören.
Vor wenigen Tagen wurde das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 2-03 O 364/15) in Sachen Verbraucherzentrale kontra Smart-TV im Wortlaut veröffentlicht. In Abschnitt II. des Urteilstenors wird an Hand der zitierten „Datenschutz“-Richtlinien von Samsung deutlich, wie unverfroren Samsung Verbraucher- und Datenschutz-Regelungen missachtete. Das Gericht stellte fest, dass u. a. folgende Regelungen unwirksam und rechtswidrig seien: „So dürfen wir beispielsweise
Auf Grund einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) mit der Praxis eines Internetseiten-Betreibers auseinandersetzen, der die Teilnahme an Gewinnspielen bewarb. Um sich zur Teilnahme an einem Gewinnspiel anmelden zu können, mussten Interessenten ein Häkchen vor einer vorformulierten Klausel setzen, die folgenden Wortlaut hatte: „Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und erteile den in dieser
Am 19.08.2016 hat der ADAC in einer Veröffentlichung festgestellt: „Jedes moderne Auto sammelt Daten über den Zustand des Fahrzeugs und oft auch über das Fahrverhalten des Fahrers. Doch die meisten Daten sind für den Besitzer oder Fahrer nicht zugänglich. Oft weiß der Fahrer nicht einmal, welche Informationen überhaupt gespeichert werden. Ihm ist der Zugang verwehrt, die Hersteller hingegen haben vollen
… oder wie der Bordcomputer im Auto zum Spitzel der Polizei wird. So titelt heute die Süddeutsche Zeitung auf der Seite 1 in einem kommentierenden Beitrag von Thomas Fromm. Berichtet wird, wie ein Carsharing-Nutzer mit Hilfe der Fahrzeugdaten wegen einer fahrlässig begangenen Straftat überführt wurde. Wie kann es dazu kommen? Moderne Autos sammeln mit ihren Bordcomputern und den Navigationssystemen zahlreiche
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Unternehmen Niantic , Entwickler und Verkäufer der Spiele-App Pokémon Go wg. insgesamt 15 vd. Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Werde die nicht abgegeben, wird die Verbraucherzentrale eine Klage prüfen. In einer Pressemitteilung der vzbv vom 20.07.2016 wird erklärt: „Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen