Bundessozialgericht: Jobcenter darf Daten von Leistungsbeziehern nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergeben
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.01.2012 (AZ: B 14 AS 65/11 R) entschieden, dass Jobcenter dazu verpflichtet sind, in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen von Leistungsempfänger/innen zu beachten und vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Betroffenen einzuholen, bevor sie Dritten gegenüber Sozialdaten offenbaren. Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften habe jede/r Anspruch darauf, dass die sie/ihn