Beschwerde der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bei der Europäischen Kommission: Unabhängige Datenschutzkontrolle im Bundesland Hessen ist nicht gewährleistet
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat am 25.06.2014 eine Beschwerde an die Europäische Kommission gerichtet. Sie beginnt mit dem Satz: „…es ist zu besorgen, dass die Datenschutzkontrolle des nichtöffentlichen Bereiches in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend unabhängig ist und daher die Bundesrepublik Deutschland gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-518/07) vom 9. März 2010 fortlaufend verstößt.“ Als Beleg für